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Häufig gestellte Fragen als FAQ abgekürzt
Quelle: DOC RABE Media / Fotolia.com

Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung

Am 11.03.2024 trat die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Sie regelt Betreiberpflichten und fordert neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker. In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Umweltbundesamt (UBA) erste Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Verordnung veröffentlicht.

Unten finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Verordnung (EU) 2024/573, unterteilt in thematische Abschnitte.

In die Antworten fließen Ergebnisse aus Diskussionen auf EU-Ebene und Entscheidungen der Vollzugsbehörden zu einzelnen Fragestellungen ein. Die Antworten sind zwar mit den zuständigen Behörden des Vollzugs abgestimmt. Sie sind aber im Einzelfall für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht bindend.

Diese FAQ werden bei Bedarf ergänzt und angepasst.

Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die Vollzugsbehörden der Bundesländer oder an unser Postfach (III1.4@uba.de) wenden. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).


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Abschnitt 1: Übergreifendes und Definitionen

Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters. 

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Abschnitt 2: Dichtheitskontrollen und Emissionsvermeidung

Anforderungen an die Dichtheit von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie Vorgaben zur Vermeidung von Emissionen, insbesondere Dichtheitskontrollen, enthalten die Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2024/573. Fragen hierzu sind im Folgenden aufgegriffen.

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Abschnitt 3: Aufzeichnungen

Die Verordnung 2024/573 enthält vielfältige Aufzeichnungspflichten. Sie wird durch nationale Regelungen, wie das Chemikaliengesetz (ChemG) ergänzt. Antworten auf häufige Fragen zu den Aufzeichnungspflichten finden Sie in diesem Abschnitt. 

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Abschnitt 4: Zertifizierung

In diesem Abschnitt werden Fragen zu zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten, der Gültigkeit bestehender und neuer Sachkundebescheinigungen sowie Unternehmenszertifizierungen beantwortet.

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Abschnitt 5: Phase down und Quotensystem

Kernelement der alten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 war der sogenannte Phase down. Dieser wurde in der Verordnung (EU) 2024/573 verschärft. Dieser Abschnitt beschreibt die Neuerungen und liefert Antworten zu offenen Fragen.

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Abschnitt 6: Vorbefüllung

Seit dem 01. Januar 2017 gelten für mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllte Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen besondere Vorschriften. Die Verordnung (EU) 2024/573 behält diese bei und konkretisiert und erweitert die Anforderungen an einigen Stellen. Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zu diesem Thema. 

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Abschnitt 7: Rückgewinnung

Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Erzeugnissen und Einrichtungen. 

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Abschnitt 8: Kennzeichnung

Zum 1. Januar 2025 wurden die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 durch die der Verordnung (EU) 2024/573 abgelöst. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Kennzeichnung nicht nur beim erstmaligen Inverkehrbringen, sondern auch für die anschließende Lieferung oder Bereitstellung gilt.

zuletzt aktualisiert am
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Abschnitt 9: Inverkehrbringen und Verwendung

Das Inverkehrbringen verschiedener Erzeugnisse und Einrichtungen ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten untersagt. Dieser Abschnitt beantwortet spezifische Fragen zu den Themen Inverkehrbringen, Verwendung bzw. Instandhaltung und Wartung. 

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Abschnitt 10: Einfuhren und Ausfuhren

Für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, ist eine gültige Lizenz erforderlich. Diese erhält man über die Registrierung im F-Gas-Portal. Diese und weitere Sachverhalte zur Ein- und Ausfuhr werden in diesem Abschnitt thematisiert.

zuletzt aktualisiert am
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Abschnitt 11: Inbetriebnahme

Regelungen zur Inbetriebnahme betreffen ausschließlich elektrische Schaltanlagen. Diese FAQs sind mit den zuständigen Vollzugsbehörden der Bundesländer abgestimmt und enthalten auch Erläuterungen zu Benachrichtigungspflichten.
Auch die EU-Kommission hat FAQs für Schaltanlagen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Den Link finden Sie u.a. in unserem Factsheet.

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Abschnitt 12: Berichterstattung

Die Berichterstattung durch Unternehmen erfolgt ausschließlich über das F-Gas-Portal. Häufige Fragen hierzu werden in diesem Abschnitt beantwortet.

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Kurzlink: https://www.uba.de/n308740de