Unten finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Verordnung (EU) 2024/573, unterteilt in thematische Abschnitte.
In die Antworten fließen Ergebnisse aus Diskussionen auf EU-Ebene und Entscheidungen der Vollzugsbehörden zu einzelnen Fragestellungen ein. Die Antworten sind zwar mit den zuständigen Behörden des Vollzugs abgestimmt. Sie sind aber im Einzelfall für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht bindend.
Diese FAQ werden bei Bedarf ergänzt und angepasst.
Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt an die Vollzugsbehörden der Bundesländer oder an unser Postfach (III1.4@uba.de) wenden. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).