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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Kann eine Vereinigung von mehreren Behörden anerkannt werden?

Die seit 1. März 2010 geltenden Zuständigkeitsregelungen in Paragraf 3 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) schließen parallele Anerkennungen von mehreren Behörden aus. Die Anerkennung einer Vereinigung darf nur die zuständige Behörde erteilen – entweder das Umweltbundesamt oder die Anerkennungsbehörde eines Bundeslandes. Die vor der Zuständigkeitsänderung 2010 und ggf …

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Wann ist das UBA zuständig für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen?

Das ⁠UBA⁠ prüft und erteilt die Anerkennung an inländische Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind, und an ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind. Informationen bzw. Links zu den Anerkennungsstellen in den Bundesländern finden Sie in unserer Übersicht. Wenn Sie …

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Mitteilungspflichten und Hinweise für anerkannte Vereinigungen

Die nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Umweltvereinigungen müssen die Anerkennungsvoraussetzungen dauerhaft erfüllen. Wird mindestens eine Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr erfüllt, kann die Anerkennung gemäß Paragraf 3 Abs. 1 Satz 5 UmwRG widerrufen werden. Anerkannte Umweltvereinigungen sollten daher folgende Hinweise beachten.

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Listen anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist aufgeteilt: Das Umweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind sowie für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur in einem Bundesland tätig sind.

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Das UBA, Klima | Energie, Abfall | Ressourcen, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

2006

Eine Frau mit Regenmantel steht im Regen vor einer überfluteten Landschaft.

Das UBA zeigt, wie sich Deutschlands Klima ändern wird und gründet ein Kompetenzzentrum für die Anpassung. Außerdem legt das UBA CO2-Grenzwerte für PKW vor, untersucht Kinder auf Schadstoffe und startet ein Kernindikatorensystem. Das UBA wird als familienfreundlich und seine Deutsche Emissionshandelsstelle als „Beste virtuelle Organisation“ ausgezeichnet. Umweltverbände erhalten mehr Klagerechte.

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Hinweise zur Antragstellung

Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung.

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Voraussetzungen der Anerkennung

Vereinigungen, die als Umweltvereinigung anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Kurzlink: www.uba.de/t21079de