Wann ist das UBA zuständig für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen?
Das UBA prüft und erteilt die Anerkennung an inländische Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind, und an ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind. Informationen bzw. Links zu den Anerkennungsstellen in den Bundesländern finden Sie in unserer Übersicht. Wenn Sie hinsichtlich der Zuständigkeit unsicher sind, beraten wir Sie gern.
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