Einwegkunststofffonds: Auszahlung erfolgt Anfang 2027
Das Umweltbundesamt erstattet Kommunen und öffentlichen Entsorgungsträgern erstmals einen Teil der Kosten für die Reinigung öffentlicher Flächen von Abfällen aus Einwegkunststoffprodukten. Grundlage der Erstattung aus dem Einwegkunststofffonds ist ein komplexes Punktesystem, das die von den Kommunen gemeldeten Reinigungsleistungen bewertet. Eine interne Prüfung der bereits ergangenen Bescheide ergab hier zuletzt Korrekturbedarf. Dadurch verschieben sich die ersten für Ende 2026 geplanten Auszahlungen aus dem Fonds auf den Jahresanfang 2027. Kommunen, die bereits Leistungsbescheide erhalten haben, müssen nichts unternehmen – sie erhalten korrigierte Bescheide.
Der Einwegkunststofffonds (EWKF) wurde 2024 auf Grundlage des Einwegkunststofffondsgesetzes eingerichtet und wird vom Umweltbundesamt (UBA) verwaltet. Hersteller von Verpackungen, Feuchttüchern, Tabakfiltern und anderer Produkte aus Einwegkunststoffen zahlen seit 2024 eine Sonderabgabe in den Fonds ein. Aus diesen Mitteln erstattet das UBA Kommunen und öffentlichen Entsorgungsträgern einen Teil der Kosten für die Reinigung öffentlicher Flächen von solchen Abfällen. Grundlage der Erstattung ist ein Punktesystem, das die gemeldeten Reinigungsleistungen bewertet.
Der Punktewert legt fest, wie viel Geld eine Kommune für erbrachte Reinigungsleistungen aus dem EWKF erhält. Für das betreffende Berichtsjahr hatte das UBA den Punktewert am 28. August 2026 auf 0,274 Euro je Punkt festgesetzt und veröffentlicht. Auf dieser Grundlage sollten insgesamt rund 205 Millionen Euro an die anspruchsberechtigten Kommunen und öffentlichen Entsorgungsträger fließen.
Aufgrund eines Berechnungsfehlers muss dieser Punktewert neu ermittelt werden. Bereits ergangene Bescheide hebt das UBA auf und erlässt neue, korrigierte Bescheide. Für die betroffenen Kommunen und öffentlichen Entsorgungsträger entsteht kein Handlungsbedarf. Die Gesamtsumme der Auszahlungen ändert sich dadurch nicht. Bislang sind keine Auszahlungen erfolgt.
Die fehlerhafte Berechnung geht auf einen Fehler bei der Softwareentwicklung zurück. Trotz eines mehrstufigen Testverfahrens vor der Inbetriebnahme blieb er unentdeckt. Das UBA prüft derzeit gemeinsam mit externen Fachleuten die Berechnungsverfahren auf der EWKF-Plattform DIVID und hat das Testverfahren für künftige Weiterentwicklungen bereits angepasst. Zusätzlich läuft eine externe Evaluation der IT-Architektur der Plattform.