Welche Unterlagen und Informationen muss der Antrag enthalten?
Die Anerkennungsstelle im UBA benötigt aussagekräftige Informationen und Unterlagen von der antragstellenden Vereinigung. Der Antrag auf Anerkennung erfolgt formlos durch die vertretungsberechtigte/n Person/en per E-Mail oder Brief. Beachten Sie unsere Hinweise zur Antragstellung.
Verwandte Fragen
- Welche Vorteile bringt eine Anerkennung?
- Entstehen Kosten im Anerkennungsverfahren?
- Wie unterscheiden sich die Rechte bei der zusätzlichen Naturschutzanerkennung durch das UBA oder durch die Länder?
- Wann ist eine zusätzliche Naturschutzanerkennung möglich?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt werden?
- Was müssen ausländische Vereinigungen beachten?
- Welche Arten von Vereinigungen können nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt werden?
- Kann eine Vereinigung von mehreren Behörden anerkannt werden?
- Wann ist das UBA zuständig für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen?