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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Rechtlicher Hintergrund des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) setzt völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben zum Zugang zu Gerichten zur Überprüfung von umweltbezogenen behördlichen Entscheidungsverfahren in nationales Recht um. Es regelt vor allem den Umfang und die Art der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten für Umweltvereinigungen und das behördliche Anerkennungsverfahren für Umweltvereinigungen.

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Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Logo der Anerkennungsstelle für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Die Zuständigkeit für die Anerkennung ist zwischen dem Umweltbundesamt (UBA) und den Anerkennungsbehörden der Länder aufgeteilt.

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Kurzlink: www.uba.de/t21079de