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Bitte beachten Sie: Das Umweltbundesamt darf keine Rechtsdienstleistungen, insbesondere keine individuelle Rechtsberatung oder Rechtsprüfung, erbringen. Das Umweltbundesamt kann keine allgemeinen Recherchearbeiten für Studentinnen und Studenten, Lehrerinnen und Lehrer oder für Schülerinnen und Schüler übernehmen. Das Umweltbundesamt kann Erfindungen und technische Entwicklungen nicht prüfen; bitte wenden Sie sich für die Prüfung von Erfindungen und technischen Entwicklungen an Universitäten und andere Forschungseinrichtungen oder auch Wirtschaftsunternehmen.

Ask UBA

Hier können Sie die häufig ans Umweltbundesamt gestellten Fragen filtern:

Themen

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Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Welche Vorteile bringt eine Anerkennung?

Anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen stehen gesetzlich vorgesehene Beteiligungsmöglichkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten zu. So können sie mit der Verbandsklage bestimmte Verwaltungsentscheidungen darauf gerichtlich überprüfen lassen, ob diese rechtmäßig sind (zum Beispiel Zulassung von Industrieanlagen, von Anlagen zur Abfallverbrennung oder Energieerzeugung und wasserrechtliche …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Entstehen Kosten im Anerkennungsverfahren?

Für das Anerkennungsverfahren beim Umweltbundesamt werden gemäß Paragraf 3 Absatz 2 Satz 3 UmwRG keine Gebühren und Auslagen erhoben. Für Anerkennungsverfahren in den Bundesländern können jedoch Kosten anfallen.

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Welche Unterlagen und Informationen muss der Antrag enthalten?

Die Anerkennungsstelle im UBA benötigt aussagekräftige Informationen und Unterlagen von der antragstellenden Vereinigung. Der Antrag auf Anerkennung erfolgt formlos durch die vertretungsberechtigte/n Person/en per E-Mail oder Brief. Beachten Sie unsere Hinweise zur Antragstellung.

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Wie unterscheiden sich die Rechte bei der zusätzlichen Naturschutzanerkennung durch das UBA oder durch die Länder?

Die Rechte je nach Anerkennung entweder durch den Bund (UBA) oder durch ein Land entscheiden sich voneinander. Grund dafür sind die Abweichungsbefugnisse der Länder im Naturschutzrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 Grundgesetz (ehemals Rahmen-kompetenz des Bundes). Die Rechte aus der Naturschutzanerkennung des Bundes ergeben sich dementsprechend aus § 63 Absatz 1 BNatSchG. Die Rechte aus der …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Wann ist eine zusätzliche Naturschutzanerkennung möglich?

Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Umweltvereinigung vorliegen können Vereinigungen zusätzlich die Anerkennung als Naturschutzvereinigung je nach Zuständigkeit beim UBA oder den Landesbehörden (vgl. Frage 1) beantragen. Voraus-setzung für die zusätzliche Anerkennung als Naturschutzvereinigung ist, dass die Vereinigung nach ihrer Satzung und nach ihren Tätigkeiten im Schwerpunkt die …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt werden?

Paragraf 3 Absatz 1 UmwRG regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Umweltvereinigung. Ausführliche Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen sind auf den entsprechenden Internetseiten des UBA veröffentlicht.

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Was müssen ausländische Vereinigungen beachten?

Ausländische Vereinigungen können ebenfalls als Umwelt- und Naturschutzvereinigung anerkannt werden. Sie müssen dieselben Voraussetzungen wie inländische Vereinigungen erfüllen. Die zuständige Behörde ist ausschließlich das Umweltbundesamt. Der Antrag und die weiteren Unterlagen werden in deutscher Sprache benötigt. Gerne beraten wir vor der Antragstellung, welche Unterlagen übersetzt werden …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Welche Arten von Vereinigungen können nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt werden?

Die Anerkennung ist für verschiedene Arten von Vereinigungen möglich. Der Vereinigungsbegriff umfasst beispielsweise eingetragene Vereine (e. V.) und nicht eingetragene Vereine (zum Beispiel Bürgerinitiativen). Aufgrund der Anerkennungsvoraussetzung des Paragrafen 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 UmwRG können nur mitgliedschaftlich organisierte Vereinigungen anerkannt werden. Somit sind Stiftungen …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Kann eine Vereinigung von mehreren Behörden anerkannt werden?

Die seit 1. März 2010 geltenden Zuständigkeitsregelungen in Paragraf 3 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) schließen parallele Anerkennungen von mehreren Behörden aus. Die Anerkennung einer Vereinigung darf nur die zuständige Behörde erteilen – entweder das Umweltbundesamt oder die Anerkennungsbehörde eines Bundeslandes. Die vor der Zuständigkeitsänderung 2010 und ggf …

zuletzt aktualisiert am
Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Wann ist das UBA zuständig für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen?

Das ⁠UBA⁠ prüft und erteilt die Anerkennung an inländische Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind, und an ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur innerhalb eines Bundeslandes tätig sind. Informationen bzw. Links zu den Anerkennungsstellen in den Bundesländern finden Sie in unserer Übersicht. Wenn Sie …

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Klima | Energie

Sollten wir Kernkraftwerke bauen, um das Klima zu schützen?

Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist Kernenergie keine geeignete Grundlage für eine umweltverträgliche, sichere und nachhaltige Energieversorgung in Deutschland. Kernkraftwerke verursachen zwar im Betrieb nahezu keine direkten CO₂-Emissionen und haben auch über den Lebenszyklus vergleichsweise geringe Treibhausgasemissionen. Entscheidend ist aber, ob eine Technologie Emissionen rechtzeitig …

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: https://www.uba.de/n305640de