Bitte beachten Sie: In unseren Häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie viele Antworten zu typischen Anliegen. Senden Sie uns bitte nur dann eine Anfrage, wenn Ihre Frage dort nicht beantwortet wird.
Wichtiger Hinweis: Das Umweltbundesamt darf keine Rechtsdienstleistungen, insbesondere keine individuelle Rechtsberatung oder Rechtsprüfung, erbringen. Das Umweltbundesamt kann keine allgemeinen Recherchearbeiten für Studentinnen und Studenten, Lehrerinnen und Lehrer oder für Schülerinnen und Schüler übernehmen. Für die Prüfung von Erfindungen und technischen Entwicklungen wenden Sie sich bitte an Universitäten oder andere Forschungseinrichtungen sowie Wirtschaftsunternehmen.
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