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Fragen zur THG-Quote für Elektrofahrzeuge und Ladepunkte (38. BImSchV)

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Wenn Sie weitere Fragen zur THG-Quote für Elektrofahrzeuge und Ladepunkte (38. BImSchV) haben, nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.  Bei Fragen zu anderen Themen nutzen Sie bitte das allgemeine Kontaktformular des Umweltbundesamtes.

Wichtiger Hinweis: Das Umweltbundesamt darf keine Rechtsdienstleistungen, insbesondere keine individuelle Rechtsberatung oder Rechtsprüfung, erbringen. 

An den Vertragsverhältnissen von Fahrzeughaltern/Ladepunktbetreibern mit THG-Quoten-Dienstleistern ist das Umweltbundesamt nicht beteiligt und kann diesbezüglich auch nicht unterstützend tätig werden.

Sofern Sie Informationen zu Ihrem Fahrzeug benötigen, ist zwingend die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) anzugeben sowie der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beizufügen. Andernfalls kann keine Beantwortung erfolgen. Auskünfte werden nur der Person erteilt, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.

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(Für Auskünfte zu einem Fahrzeug zwingend anzugeben)

Für Auskünfte zu einem Fahrzeug ist der Fahrzeugschein zwingend zu übermitteln


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