Umweltschadensgesetz: Praxishilfe zum einfachen Einstieg
Das Umweltschadensgesetz soll Schäden an Böden, Gewässern und Biodiversität verhindern und verpflichtet die Verursacher*innen zur Sanierung. Doch das Gesetz, das seit 2007 in Kraft ist, wird in der Praxis kaum genutzt. Eine neue Praxishilfe des Umweltbundesamtes unterstützt Behörden, Umweltverbände und Unternehmen dabei, das Umweltschadensgesetz rechtssicher anzuwenden.
Wer Böden, Gewässer oder die Artenvielfalt schädigt, muss den Schaden beheben – unabhängig davon, ob der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. So sieht es das Umweltschadensgesetz (USchadG) vor, das 2007 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet Verursacher*innen von Umweltschäden nicht nur zur Sanierung, sondern verlangt auch, drohende Schäden von vornherein zu verhindern.
Trotz dieser weitreichenden Möglichkeiten nutzen die zuständigen Behörden das Gesetz bislang kaum. Oft fehlt es an Wissen, wann das USchadG greift und wie es vollzogen werden kann. Dabei ist das Gesetz nicht komplexer als andere Umweltgesetze. Eine neue Praxishilfe des Umweltbundesamtes (UBA) bietet daher einen einfachen, übersichtlichen Zugang zur Anwendung des USchadG.
Praxishilfe zum Umgang mit dem USchadG
Ziel der Praxishilfe ist es, den Anwendenden in den Vollzugsbehörden, den anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden aber auch potentiellen Verantwortlichen, die wichtigsten Aspekte des Umweltschadensrechts näher zu bringen. Dabei sollen insbesondere die für die Anwendung wesentlichen Prüfschritte dargestellt und in kurzer und prägnanter Form erläutert werden.
Das USchadG eröffnet Möglichkeiten, die das sonstige Umweltfachrecht nicht bietet. Es verlangt ausdrücklich, dass Umweltschäden saniert werden müssen und sieht besondere Informationspflichten vor, die das Fachrecht nicht kennt. Ein weiterer Unterschied: Rechtsfolgen im Rahmen des USchadG treten von Gesetzes wegen ein. Verursacher*innen von Schäden müssen diese begrenzen, ohne dass es dafür zunächst einer behördlichen Anordnung bedarf.
Von Praktiker*innen häufig benannte und nicht immer zutreffende Vorbehalte, wie z.B. das USchadG sei grundsätzlich subsidiär zum Umweltfachrecht, verfestigen in der Vollzugspraxis den Eindruck, sich nicht näher mit den Anwendungsvoraussetzungen des USchadG auseinandersetzen zu müssen. Dem soll mit einer kompakten Informations- und Handlungsübersicht sowie einprägsamen Schemata entgegengewirkt werden. Die Praxishilfe ist in einer Kurz- und einer Langfassung verfügbar. Letztere enthält neben den Schemata auch weiterführende Erläuterungen und Rechtsprechung.
Umweltschadensgesetz müsste häufiger angewendet werden
Die Praxishilfe beleuchtet nicht alle Details des USchadG. Vielmehr ermöglicht sie einen prägnanten Einstieg in die Materie und zeigt, warum das Umweltschadensrecht in der Handhabung nicht komplexer ist als anderes Fachrecht. Die Praxishilfe soll zur Anwendung des Umweltschadensgesetzes anregen, zumal Anhaltspunkte dafür bestehen, dass tatsächlich mehr Praxisfälle auftreten, die zumindest auch nach den Regelungen des USchadG behandelt werden müssten.
Zwar mögen einige Anwendungsfragen bislang noch ungeklärt sein, zumal es zu einigen Aspekten noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen vorliegen. Dies sollte jedoch nicht generell von der Anwendung des USchadG abhalten. Schließlich können diese offenen Rechtsfragen nicht geklärt werden, wenn das Gesetz im Vollzug nicht angewendet wird. Damit bliebe jedoch ein weitreichendes Instrument zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu häufig ungenutzt.
Weiterführende Informationen zur Anwendung des USchadG in Deutschland finden Sie auch im Bericht zur Evaluation des USchadG.