Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Umweltschadensrecht

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umweltschadensgesetz: Praxishilfe zum einfachen Einstieg

Sperrmüll und Abfallsäcke in einem Waldstück

Das Umweltschadensgesetz soll Schäden an Böden, Gewässern und Biodiversität verhindern und verpflichtet die Verursacher*innen zur Sanierung. Doch das Gesetz, das seit 2007 in Kraft ist, wird in der Praxis kaum genutzt. Eine neue Praxishilfe des Umweltbundesamtes unterstützt Behörden, Umweltverbände und Unternehmen dabei, das Umweltschadensgesetz rechtssicher anzuwenden.

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umwelthaftungs- und Umweltschadensrecht

ölverschmierter toter Vogel am Meeresufer

Das Umweltrecht dient vorwiegend dem Zweck, eine Schädigung der Umweltgüter erst gar nicht eintreten zu lassen. Sollte dennoch ein Umweltschaden oder eine Schädigung einer Person über Umweltmedien eintreten, so hat das Recht auch auf diese Fälle zu reagieren. Hier helfen die Vorschriften des Umwelthaftungs- und Umweltschadensrechts sowie des Umweltstrafrechts.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t403de