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Praxishilfe Umweltschadensgesetz
Zum einfachen Einstieg und Umgang
Mit dem Umweltschadensgesetz (USchadG) wurde im Jahr 2007 ein öffentlich-rechtliches Instrument für die Bewältigung von Umweltschäden an den Schutzgütern Biodiversität, Gewässer und Boden eingeführt. Obwohl das USchadG als Grundlage gerade für die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen dienen kann, ist es bisher seitens der Vollzugsbehörden nur in wenigen Fällen angewandt worden. Ziel dieser Praxishilfe ist es, Vollzugspraktiker*innen, aber auch potentiellen Verantwortlichen, die wichtigsten Aspekte des Umweltschadensrechts näher zu bringen. Dabei sollen insbesondere die für eine rechtssichere Anwendung wesentlichen Prüfschritte dargestellt und in kurzer und prägnanter Form erläutert werden.