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100 Wilde Bäche für Hessen

Das Programm "100 Wilde Bäche für Hessen“ widmet sich der Wiederherstellung von Fließgewässer-Ökosystemen von der Quelle bis zur Mündung. Konkret werden 100 hessische Bäche renaturiert, wobei aktuell 162 Kommunen und Wasserverbände mit insgesamt ca. 1.200 Fluss-Kilometern betreut werden. Das Programm dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als zentrales Instrument des Gewässerschutzes und leistet einen wirksamen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Obwohl die Auswirkungen des Klimawandels bei der Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 2000 noch nicht im Fokus standen, zwingen die heute deutlich spürbaren Folgen von Dürren, Starkregen, Niedrigwasser und Hochwasser dazu, die WRRL konsequent als Werkzeug für Klimaresilienz zu nutzen. Natürliche Gewässer und Auen speichern Wasser in der Fläche, verzögern Abflüsse und stabilisieren den Wasserhaushalt – mit spürbaren Vorteilen für Natur, Landwirtschaft, Siedlungen und Infrastruktur. Durch die Bereitstellung und Sicherung von Flächen – einer Kernaufgabe des „100 Wilde Bäche Programms“ – werden Gewässer- und Auenlebensräume langfristig geschützt und in Kombination mit gezielten Verbesserungsmaßnahmen wiederhergestellt. Damit werden die Voraussetzungen für eine eigendynamische Gewässer- und Auenentwicklung geschaffen, die zusammen mit (Initial-)Maßnahmen zur Entfesselung, Strukturaufwertung, Gewässervernetzung und zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit die Grundlage für wertvolle und anpassungsfähige Lebensräume bildet. Die gesicherten Flächen dienen der Wasserretention und erfüllen somit eine Schwammfunktion, d.h. sie regulieren den Wasserhaushalt und können Extremereignisse wie Starkregen und Hochwässer abfedern. Intakte Gewässersysteme können kontrolliert über die Ufer treten und Wasser in der Aue speichern. Dies verlangsamt den Abfluss bei Starkregenereignissen – die durch den Klimawandel häufiger auftreten – und reduziert das Hochwasserrisiko flussabwärts. Laufverlängerungen durch Wiederherstellung von Mäandern und Bachschlaufen erhöhen die strukturelle Vielfalt und verbessern die Verzahnung des Gewässers mit seinem Umland, mit positiven Effekten auf die Grundwasserneubildung. Durch die umgesetzten Maßnahmen steigt auch die Widerstandsfähigkeit der Gewässer gegenüber Hitze und Trockenheit. Schattenspendende Ufervegetation fungiert neben ihrer Funktion als Lebensraum und Pufferzone als natürlicher Temperaturregler. Bäume und Sträucher verhindern die direkte Einstrahlung und bewirken eine Kühlung der Umgebung indem sie Wasser über ihre Blätter verdunsten (Transpiration), was der Umgebung Wärme entzieht (Verdunstungskälte). Dies wirkt lokalen Hitzeinseln entgegen und schafft wichtige Rückzugsorte für Flora und Fauna. Durch die Wiederanbindung der Bäche an ihre natürlichen Überschwemmungsflächen werden Auenböden wieder vernässt und von einer Quelle klimawirksamer Treibhausgase zurück in eine effektive Kohlenstoffsenke übergeführt. Zugleich entstehen wieder natürliche Lebensräume, die Klimaverlierern – also Arten, die durch den Klimawandel unter Druck geraten sind – neue Lebens- oder Rückzugsräume bieten und durch den Biotopverbund als ökologische Korridore dienen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass renaturierte Bäche durch ihre Retentions- und Pufferfunktion als natürliche Schwämme wirken, die Wasser in nassen Zeiten aufnehmen und in trockenen Zeiten verzögert wieder abgeben. Damit stellen sie einen zentralen Baustein zur Stärkung der Klimaresilienz und eine wesentliche Maßnahme der Klimaanpassung dar. Die gewässerunterhaltungspflichtigen Kommunen und Wasserverbände werden durch die Hessische Landgesellschaft (HLG) im Auftrag des Landes Hessen umfassend und in sämtlichen Belangen der Bauträgerschaft von der Maßnahmenplanung bis zur Maßnahmenumsetzung sowie im Flächenmanagement unterstützt. Das Besondere des Programms liegt darin, dass der Dienstleister die durch Fachkräftemangel und Arbeitsbelastung entstandenen Kapazitätsengpässe in den Kommunen kompensiert und eine kontinuierliche, fachgerechte Aufgabenwahrnehmung bei Renaturierungsprojekten sicherstellt. Damit trägt das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ auch zur Umsetzung der EU-Wasserresilienzstrategie im Aktionsbereich Governance und Umsetzung bei. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms liegt in der Öffentlichkeitsarbeit, die das Bewusstsein für klimarelevante und ökologische Benefits und Synergien renaturierter Fließgewässer und Auen stärkt und so die Akzeptanz sowie die Mitwirkungsbereitschaft bei der Bereitstellung von Flächen in der Bevölkerung erhöht. Durch die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit ermöglicht das Programm zudem eine gesamtheitliche Betrachtung von der Quelle bis zur Mündung und hilft dabei, den fachlichen Austausch zwischen allen beteiligten Akteuren zu verbessern. Gemeinsame, abgestimmte Maßnahmenplanungen auf Einzugsgebietsebene und gebündelte Ausschreibungen schaffen Synergien, reduzieren Kosten und verkürzen Planungs- und Umsetzungszeit. Der Erfolg naturnaher Gewässerentwicklungsmaßnahmen hängt maßgeblich von einer frühzeitigen und engen Abstimmung mit Behörden, regionalen Akteuren sowie insbesondere den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern ab. Die HLG übernimmt hierfür Organisation und Moderation – etwa in Form von Runden Tischen, Onlinebesprechungen und Gewässerbegehungen. Dabei werden Zuständigkeiten geklärt, Maßnahmen abgestimmt, Kosten erörtert und Umsetzungskonzepte unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Nutzung, Fischerei, Naturschutz, Hochwasserschutz sowie relevanter Schutzgebiete (z.B. NATURA 2000-Gebiete, Wasserschutzgebiete) oder laufender Flurbereinigungsverfahren entwickelt. Nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen erfolgt die bauliche Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen mit Unterstützung der HLG. Damit leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung der EU‑WRRL und stärkt zugleich die Klimafitness und Klimaresilienz der hessischen Gewässer.

Eckdaten zur Maßnahme

Maßnahmenträger

Maßnahmenträger
Hessische Landgesellschaft mbH https://wildebaechehessen.de/
Kooperationspartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Regierungspräsidien, Landkreise, Kommunen, Wasserverbände, sonstige NGO, Fachplaner und Bauunternehmen.

Dauer und Finanzierung

Beginn der Umsetzung
Wie hoch waren die (geschätzten) Kosten für die Umsetzung?
Baukosten Renaturierungsmaßnahmen: bis ca. 200 Mio €
Mit welchen Mitteln wurde die Maßnahme finanziert?
  • EU
  • Bundesland
  • Kommune
  • Öffentlich-private Partnerschaft (PPP)
Das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ und somit die Dienstleistung der HLG wird vom Land Hessen vollständig finanziert. Die Umsetzung der WRRL an den hessischen Gewässern ist im überwiegenden Maß von den Kommunen und deren Wasserverbänden umzusetzen und zu finanzieren. Zur Unterstützung der Unterhaltungspflichtigen fördert das Land Hessen im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ Gewässerrenaturierungen (Planung, Flächenerwerb, Baumaßnahmen) mit Fördersätzen von 75 bis 95 %. Der verbleibende Eigenanteil kann im Rahmen der Förderrichtlinie mit Ausnahme des Flächenerwerbs in Ökopunkte umgerechnet und dem Ökokonto des Gewässerunterhaltungspflichtigen gutgeschrieben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit innerhalb von Natura 2000 Gebieten Synergiemittel als 100 %-Finanzierung für die Umsetzung der WRRL zu beantragen. Voraussetzungen sind Synergieeffekte mit den Zielen der jeweiligen Schutzgebiete.

Weiterführende Links

Links zur Maßnahme

Beteiligung

Wurden neben den Kooperationspartnern andere Personengruppen/Institutionen in die Planung/Umsetzung der Maßnahmen eingebunden?
  • Betriebe, öffentliche Unternehmen oder Wirtschaftsverbände
  • Breite Öffentlichkeit
  • Forschung/Beratung/Bildung
  • Schüler*innen
  • Grundstücksbesitzer
  • Öffentliche Verwaltung/Politik
  • Presse
  • Stadtwerke
  • Umwelt- und Sozialverbände
  • Sonstige
Wasserverbände, Fischereiverband, WWF , Sonstige NGOs

Erfolge

Welche Erfolge konnten Sie mit Ihrer Maßnahme erzielen?
Insgesamt 156 Renaturierungsverfahren werden nach aktuellem Stand im Rahmen des Programms bearbeitet. In allen Verfahren wurden die Grundlagen geklärt und „Runde Tische“ zur breiten Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten durchgeführt. In 91 Verfahren wurden die erforderlichen Planungsleistungen ausgeschrieben und an Fachplaner vergeben. In 50 Verfahren läuft aktuell das Flächenmanagement zur Bereitstellung von Flächen für die naturnahe Gewässerentwicklung. In 18 Verfahren wurden die Planungen zur Genehmigung bei den zuständigen Wasserbehörden eingereicht. In 14 Verfahren konnte bereits mit der Bauumsetzung der Renaturierungsmaßnahmen begonnen und in 11 Verfahren komplett abgeschlossen werden. Durch die bereits abgeschlossenen Renaturierungen wurden erste Erfolge hinsichtlich der Steigerung der Klimaresilienz, der Verbesserung des Hochwasserschutzes, der Förderung des Natur- und Artenschutzes, der Erhöhung der Biodiversität und der Biotopvernetzung erzielt.
Das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ wurde 2024 als besonders gutes Beispiel zur Wiederherstellung von Ökosystemen im Rahmen des UN Dekade-Projektwettbewerbs in der Kategorie „Gewässer und Auen“ ausgezeichnet.
Durch die hessenweite Vereinheitlichung von Vorgehensweisen zur Umsetzung der WRRL, können alle Kommunen und Wasserverbände in Hessen indirekt von dem Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ profitieren.
Erläuterung
Im Zuge der Umsetzung der WRRL erfolgt ein Monitoring des Land Hessen anhand verschiedener Qualitätskomponenten, wie Fische, Makrozoobenthos, Kieselalgen usw. Neben der reinen Zustandsbewertung der Fließgewässer werden auch die Veränderungen und Verbesserungen erfasst und abgebildet.
Wie planen Sie Ihr Projekt weiterzuentwickeln?
Die HLG hat sich in den letzten 6 Jahren zu einem wichtigen Dienstleister im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt. Durch die intensive Kooperation mit den landesweit zuständigen Wasserbehörden bis hin zum HMLU konnten hessenweite Vereinheitlichungen von Vorgehensweisen zur Umsetzung der WRRL entwickelt werden, die über das Programm hinaus Vorteile für alle Kommunen und Wasserverbände in Hessen generieren. Auf Grund der bislang erzielten Erfolge im Programm hat das HMLU ab 2025 ein weiteres Programm „Gewässermanagement“ initiiert, um weitere Kommunen und Wasserverbände nach dem Vorbild der „100 Wilden Bäche für Hessen“ zu unterstützen und die Umsetzung der WRRL weiter zu beschleunigen und einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Die HLG verfolgt das Ziel der zentrale Ansprechpartner zur Umsetzung der WRRL in Hessen zu werden und Ihre Dienstleistung möglichst vielen Kommunen hessenweit zur Verfügung stellen zu können. Ziel ist die Wiederherstellung, Vernetzung und langfristige Sicherung von Gewässerökosystemen sowie die damit verbundenen Verbesserungen des Hochwasserschutzes, der Klimaresilienz, der Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen.

Hindernisse

Hat die Maßnahme negative Nebeneffekte?
  • Nein

Kontaktdaten

Ingo Pfeiffer
Hessische Landgesellschaft mbH
34121 Kassel
Deutschland
Abteilung
E-Mail
ingo.pfeiffer@hlg.org
Telefonnummer
0641 93216 399
Faxnummer

Ort der Umsetzung

Hessen

Kategorien

Binnenhochwasser Hitzeperioden Niedrigwasser Starkregen/Sturzfluten Trockenheit Veränderung in der Zusammensetzung von Arten, invasive Arten Höhere Durchschnittstemperaturen veränderte Niederschlagsmuster Sonstige Finanzielle Förderung (z.B. Subvention, Zuwendung) Freiwillige Vereinbarung, Kooperation Informationsbereitstellung und Sensibilisierung Naturbasierte Maßnahme (z.B. Begrünung, Renaturierung) Planungsinstrument (z.B. Landschaftsplan) Technische Maßnahme (z.B. Baumaßnahme) Sonstige Unternehmen
Kurzlink: https://www.uba.de/n307552de