Glossar
D
Deutscher Wetterdienst
Modelliert das Klima für eine Region und dabei höher aufgelöst als globale Klimamodelle. Es gibt zwei verschiedene Varianten regionaler Klimamodelle:
Dynamische Verfahren simulieren mit einem höher aufgelösten dynamischen (numerischen) Modell Parameter für Teilgebiete eines globalen Klimamodells. Beispiele sind REMO (Regionalmodell) und CLM (Climate Local Model).
Statistische Verfahren gehen davon aus, dass die globalen Modelle im großräumigen Maßstab in der Lage sind, die Muster der atmosphärischen Zirkulation treffend zu beschreiben. Bei den meisten dieser Verfahren werden statistische Beziehungen zwischen den großräumigen Mustern/Wetterlagen und den lokalen Auswirkungen identifiziert, wobei die aus der Vergangenheit oder Gegenwart gewonnenen Beziehungen auf die Projektionen der globalen Modelle angewendet werden. Beispiele sind WETTREG (Wetterlagenbasierte Regionalisierungsmethode) und STAR (Statistisches Regionalisierungsmodell).
Nach: Bundesregierung (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel
E
Auch Parathion. Seit 2001 in der EU verboten.
Das Environmental Discovery System (https://www.uba-eds.de) ist ein digitales Recherchesystem der Fachbibliothek Umwelt des Umweltbundesamtes. Es ermöglicht die Suche nach verteilten Online-Beständen und dient als zentrales Tool für den Zugriff auf umweltbezogene Fachinformationen an einer Stelle.
Ethylendiamintetraessigsäure
Eastern Europe, Caucasus and Central Asia, bezeichnet bestimmte Länder Osteuropas, des Kaukasus und Mittelasiens
(Natürliche) Gewässerbettveränderungen durch die Schubkräfte des Wassers (z. B. Gewässerbettverlagerung, Bankbildung etc.) u. a. abhängig von Einzugsgebiet, Niederschlag, Feststofftransport, Gefälleverhältnissen, Morphologie des Talbodens.
Quelle: DWA (2017): Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung
Zu den einkeimblättrigen Pflanzen zählen beispielsweise die typischen Rasengräser und Liliengewächse, zu den Zweikeimblättrigen gehören zum Beispiel Asternartige und Kohlgewächse.
Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten. Sie regelt, dass Bauvorhaben, die einen nachhaltigen Schaden an Natur und Landschaft hinterlassen und die sich nicht vermeiden lassen, vom Verursacher ausgeglichen werden müssen.
Quelle: Bundesamt für Naturschutz (2017): https://www.bfn.de/themen/planung/eingriffe/eingriffsregelung.html
Gebietsfläche, aus der Wasser einem Gewässer zufließt.
Quelle: DWA (2017): Begriffe aus der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung