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Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft

In verschiedene Kisten ordentlich sortierte Materialien wie Altpapier, Altglas und Plastikfalschen
Mülltrennung ist wichtig. Die Entsorgung sichern die Verantwortlichen per Produktverantwortung.
Quelle: Rawpixel.com / Fotolia

Die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft nimmt Hersteller auch dann noch in die Pflicht, wenn aus ihren Produkten Abfall wird. Dies betrifft vor allem die Rücknahme und Verwertung. Sie soll einen Anreiz schaffen, Abfälle schon bei der Herstellung von Produkten zu vermeiden. Die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch soll ebenso sichergestellt sein.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Produktverantwortung (teilweise auch „erweiterte Herstellerverantwortung“ genannt) in der Abfallwirtschaft legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele.


Konkrete Vorgaben für bestimmte Produkte können durch Gesetze oder Verordnungen festgelegt werden (zum Beispiel für die Pfandregelung bei Verpackungen).
In einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen wird für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte und (Mineral-) Öle der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung konkretisiert:

  • Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle und Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
  • Altfahrzeugverordnung,
  • Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien und Batterierecht-Durchführungsgesetz,
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
  • Altölverordnung.

Als Beispiel sei hier das Batterierecht-Durchführungsgesetz genannt, das die Rücknahme und Entsorgung von alten Batterien regelt. Die Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher besteht darin, die alten Batterien einer vom unsortierten Restmüll getrennten Sammlung zuzuführen. Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und hierfür geeignete Sammelboxen aufzustellen. Die Hersteller von Batterien sind dann für die umweltverträgliche Verwertung der getrennt gesammelten Altbatterien verantwortlich.

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