Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Produktverantwortung (teilweise auch „erweiterte Herstellerverantwortung“ genannt) in der Abfallwirtschaft legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele.
Konkrete Vorgaben für bestimmte Produkte können durch Gesetze oder Verordnungen festgelegt werden (zum Beispiel für die Pfandregelung bei Verpackungen).
In einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen wird für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte und (Mineral-) Öle der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung konkretisiert:
- Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle und Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
- Altfahrzeugverordnung,
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien und Batterierecht-Durchführungsgesetz,
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
- Altölverordnung.
Als Beispiel sei hier das Batterierecht-Durchführungsgesetz genannt, das die Rücknahme und Entsorgung von alten Batterien regelt. Die Verantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher besteht darin, die alten Batterien einer vom unsortierten Restmüll getrennten Sammlung zuzuführen. Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und hierfür geeignete Sammelboxen aufzustellen. Die Hersteller von Batterien sind dann für die umweltverträgliche Verwertung der getrennt gesammelten Altbatterien verantwortlich.