Alternativen zum Neukauf: secondhand, teilen, tauschen und leihen spart Geld und schont die Umwelt

Quelle: LIGHTFIELD STUDIOS / Adobe Stock
- Kaufen Sie gebraucht anstatt neu.
- Nutzen Sie Konsumgegenstände, aber auch Fahrzeuge oder Wohnungen gemeinsam mit anderen Menschen.
- Leihen Sie Gegenstände aus, wenn Sie diese nur selten benötigen.
- Verkaufen, verschenken oder tauschen Sie Produkte, die Sie nicht mehr nutzen.
- Nutzen Sie dafür Ihre Kontakte, Online-Plattformen und lokale Angebote.
Neukauf schadet der Umwelt: Für die Rohstoffgewinnung, die Produktion, den Transport und den Vertrieb von Konsumgegenständen werden Ressourcen benötigt sowie Treibhausgase emittiert. Dennoch liegt ein Großteil der Dinge in der meisten Zeit ungenutzt herum. Wenn wir Konsumgüter gebraucht kaufen, teilen, tauschen, leihen und nicht mehr Genutztes weitergeben, müssen insgesamt weniger Dinge hergestellt und gelagert werden. Damit können Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen vermieden und somit die Umweltbelastung verringert werden.
Secondhand spart Geld: Viele neu gekaufte Konsumgüter verlieren einen erheblichen monetären Wert nach kurzer Nutzungszeit. Daher kann durch die Wahl von gebrauchten Produkten viel Geld gespart werden – ob bei Fahrzeugen, Kleidung, Büchern, Spielzeugen oder Möbeln. Auch bei elektronischen Geräten ist es in der Regel günstiger, diese gebraucht anstatt neu zu erwerben. Sogenannte refurbishte Geräte (z.B.: bei rebuy) bieten Ihnen Sicherheit: Ihre Funktionsfähigkeit wurde geprüft und sie werden mit Gewährleistung verkauft.
Nutzen Sie Ihre sozialen Kontakte sowie gemeinnützige und kommerzielle Anbieter: Fragen Sie im Verwandten- und Freundeskreis, ob Sie Dinge gebraucht übernehmen können, bevor Sie etwas neu kaufen. Alternativ gibt es den ganz klassischen Flohmarkt sowie Secondhand- und Umsonstläden. Auch nehmen die Flohmarkt- und Verschenke-Gruppen bei Messanger-Dienstleistern und in den Sozialen Medien zu. Bei verschiedenen Internetplattformen und Apps für Gebrauchtwaren können Sie auch überregional fündig werden (z.B. ebay, Kleinanzeigen, Vinted, refurbed, Medimops). Gebrauchte Dinge sollten Sie vor dem Kauf möglichst prüfen. Zwar unterliegen auch gebrauchte Gegenstände aus privater Hand grundsätzlich dem Gewährleistungsrecht. Jedoch können Privatverkäufer*innen – anders als gewerbliche Verkäufer – die Gewährleistung ausschließen, indem sie eindeutig darauf hinweisen.
Tauschen statt Kaufen: Bei manchen Produktgruppen, wie Kleidung und Büchern, bietet sich das Tauschen an, um sich ungenutzter Exemplare zu entledigen und sich neu einzudecken. In vielen Städten werden auch regelmäßig Kleidertauschpartys veranstaltet. Hier können alle Teilnehmenden mitbringen, was sie nicht mehr benötigen und kostenfrei mitnehmen, was ihnen gefällt. In der Liste öffentlicher Bücherschränke in Deutschland sind frei zugängliche Orte zum Büchertausch aufgeführt.
Besitz bedeutet Aufwand: Der Besitz von Konsumgegenständen geht damit einher, dass diese ausgewählt, gekauft, gereinigt, gepflegt, repariert und manchmal auch versichert werden müssen. Hinzu kommt der notwendige Platzbedarf.
Nutzen statt besitzen
Häufig ist es einfacher, günstiger und ökologischer, Gegenstände, die nur selten verwendet werden, zu leihen oder zu mieten, anstatt zu kaufen. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Babyausstattung, Bücher und festliche Kleidung. Insbesondere innerhalb der Familie, im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der Nachbarschaft ist das Leihen und Verleihen von Gegenständen häufig unkompliziert möglich. Auch hier gibt es Webseiten wie pumpipumpe, Tauschticket, nebenan.de und fainin, um Gegenstände aus privater Hand auszuleihen und zu verleihen. Zudem bieten viele kommerzielle Anbieter, wie Baumärkte, den Verleih von Elektro- und Elektronikgeräten an.
Nutzen Sie Büchereien: Büchereien werden durch die öffentliche Hand gefördert und ermöglichen es, Bücher kostenfrei oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag auszuleihen. In vielen Büchereien können auch DVDs, Musik-CDs, Spiele und digitale Medien ausgeliehen werden. Manche Büchereien vermieten Räume oder veranstalten Events wie Repair Cafés. In vielen Städten gibt es zudem eine Bibliothek der Dinge. Dort können Gegenstände wie Werkzeuge, Elektrogeräte, Sportgeräte, Partyzubehör, Spielzeug und Musikinstrumente ausgeliehen werden. Für Kleidung gibt es diverse Anbieter, von denen einige hier vorgestellt werden.
Fahrzeuge teilen: In vielen Regionen Deutschlands wird Carsharing angeboten. Wenn weniger private Autos unterwegs sind, wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch weniger öffentlicher Raum für das Parken benötigt. In vielen Großstädten können auch (Lasten-)Fahrräder und Roller gemietet werden. Falls es keinen Carsharing-Anbieter gibt: Viele Autobesitzer*innen nutzen ihr Fahrzeug nur unregelmäßig und können es darüber hinaus an Im Freundeskreis und an Nachbarn*Nachbarinnen verleihen. Für einzelne Strecken können auch Fahrgemeinschaften praktisch, geldsparend und umweltschonend sein.
Gemeinschaftliches Wohnen: Sei es in einer gemeinsamen Wohnung (als klassische Wohngemeinschaft) oder innerhalb eines Hauses oder Häuserkomplexes – das gemeinschaftliche Wohnen spart Kosten und schont die Umwelt. Außerdem ermöglichen gemeinschaftliche Wohnformen gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Wohngemeinschaften oder Mitbewohner*innen können über Internetplattformen gefunden werden.
Gartenprojekte und Lebensmittel: Gerade in Großstädten, wo der Platz knapp ist, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche gemeinschaftliche Gartenprojekte etabliert. Die Bandbreite dieser Projekte ist vielfältig und reicht vom kleinen Beet in einer vom Nachbarschaftsverein bewirtschafteten Brache bis hin zur Solidarischen Landwirtschaft, bei der monatlich ein fester Betrag gezahlt wird und frisches Obst und Gemüse quasi als Dividende ausgeschüttet wird.
Auch die Weitergabe von Nahrungsmitteln (z.B. über Foodsharing) hat viele Mitstreiter*innen gefunden, die dazu beispielsweise die Gruppenfunktion in sozialen Netzwerken nutzen. Die App TooGoodTooGo bietet niedrigschwellig die Möglichkeit, Lebensmittel von Gastronomiebetrieben und Supermärkten zu retten. Zudem gibt es einige Online-Versandhändler, bei denen Lebensmittel, die im Handel aussortiert wurden, beispielsweise wegen Verpackungsumstellungen, Überproduktionen, Transportschäden sowie und kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum zu günstigen Preisen bestellt werden können (z.B. Motatos, Sirplus, Lebensmittel-Sonderposter.de).
Was Sie noch tun können:
Umweltsituation:
Beispiel Wohngemeinschaft: Durch Wohngemeinschaften können CO2-Emissionen eingespart werden, denn durch das Teilen und gemeinsame Nutzen von Wohnfläche werden Heizkosten gesenkt. Doch nicht nur CO2-Emissionen, auch Materialverbrauch kann durch das Zusammenwohnen verringert werden, da Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschine oder Trockner nur einmal angeschafft werden müssen. Positiv ist es auch, wenn weniger Wohnfläche pro Person benötigt wird, da Räume wie Bad und Küche geteilt werden. Nach den Ergebnissen einer Studie, die im Auftrag des UBA durchgeführt wurde, ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterial einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden.
Beispiel Carsharing: Die mögliche Umweltentlastung durch Carsharing ist hier nachzulesen.
Beispiel Lebensmittel: Die mögliche Umweltentlastung durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ist hier nachzulesen.
Gesetzeslage: Bei einem Schenkungsvertrag bestehen hinsichtlich der verschenkten Sache nur sehr beschränkte Gewährleistungsrechte. Bei der Schenkung eines individuellen Gegenstands besteht kein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache, sondern nur u.U. bei einem arglistig verschwiegenen Fehler ein Schadenersatzanspruch auf Ersatz eines sog. Vertrauensschadens.
Bei einem Tausch gelten Gewährleistungsansprüche wechselseitig für die getauschten Sachen, wie wenn sie jeweils gekauft worden wären (§ 480 BGB). Dies bedeutet, dass beim Tausch von gebrauchten Sachen unter Privatpersonen, gegenseitig Gewährleistungsrechte bestehen. Unter Privaten können Gewährleistungsrechte aber in gewissen Maße vertraglich ausgeschlossen werden (§ 444 BGB), anders als einem Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und bei Verbraucher*innen (§ 476 BGB)
Wird ein Gegenstand verliehen, also unentgeltlich von dem*der Besitzer*in für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person zur Nutzung überlassen, muss der entliehene Gegenstand nach Ablauf der vereinbarten Frist oder Aufforderung zurückgegeben werden. Die geliehene Sache darf ohne Zustimmung des Verleihenden keinem Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Es fallen für den*die Entleihende*n keine Kosten an. Eine Ausnahme bilden Kosten, die für die Erhaltung des Ausleihgegenstandes notwendig sind. Die gesetzlichen Regelungen der Leihe sehen aufgrund der Unentgeltlichkeit analog zur Schenkung keine Mängelgewährleistung vor, sondern nur eine auf den Vertrauensschaden beschränkte Fehlerhaftung für arglistig verschwiegene Fehler. Bei einer Leihe über ein Sharing-Portal gelten dieselben Regeln, solange die Leihe unentgeltlich bleibt. Diese gesetzlichen Regeln können aber in gewissem Maße vertraglich abgeändert werden. Im Normalfall werden von den Sharing-Portalen keine Haftungen im Schadensfall oder bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln übernommen. Hier lohnt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Portale aufmerksam zu lesen. Generell gilt, dass selbstverschuldete Schäden an geliehenen Gegenständen oder der Verlust des Gegenstands von der leihenden Person übernommen werden müssen. Für Abnutzungserscheinungen muss aber nicht aufgekommen werden.
Wird ein Gegenstand gegen eine Gebühr verliehen, handelt es sich um ein Mietverhältnis. Hier gelten andere gesetzliche Regelungen. Es wird nicht unterschieden in Mietverhältnisse einerseits zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen (Business-to-Consumer, kurz B2C) und andererseits zwischen Privatpersonen untereinander (Consumer-to-Consumer, kurz C2C). Die Mängelgewährleistungsansprüche des Mietenden sind umfangreicher als bei der Leihe, können allerdings in gewissem Maße vertraglich modifiziert werden. Es ist daher wichtig, sowohl die AGBs der Mietportale als auch eventuelle Mietverträge genau zu lesen. Wie bei der Leihe muss im Regelfall die mietende Person für selbstverschuldete Schäden oder den Verlust des gemieteten Gegenstandes aufkommen.