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Neue OECD-Prüfrichtlinie für Nanomaterialien in der Umwelt

Reagenzgläser
Die OECD-Prüfrichtlinie beschreibt Löslichkeit und Auflösungsrate von Nanomaterialien in der Umwelt.
Quelle: Zol / Fotolia.com

Nächster Baustein für die Umsetzung der Anforderungen zur Umweltrisikobewertung von Nanomaterialien: Die neue Standardprüfmethode dient der Untersuchung der Löslichkeit und der Auflösungsrate von Nanomaterialen unter relevanten Umweltbedingungen. Damit ist sie ein wichtiger neuer Baustein für eine angemessene Umweltrisikobewertung im Rahmen der Regulierungen der Chemikaliensicherheit.

Die OECD Prüfrichtlinie Nr. 322 erlaubt die Untersuchung zentraler Parameter für die Einschätzung des Verhaltens und des Verbleibs von Nanomaterialien in der Umwelt. Anhand der neu entwickelten Methoden kann die Löslichkeit und die Auflösungsrate unter relevanten Umweltbedingungen ermittelt werden. Auf dieser Grundlage können zum einen regulatorische Informationsanforderungen zum Auflösungsverhalten von Nanomaterialien erfüllt werden. Zum anderen kann erkannt werden, ob Nanomaterialien, die in die Umwelt gelangen, dort weiterhin als Nanomaterialien vorliegen oder schnell aufgelöst werden. Dies kann eine Entscheidungsgrundlage bieten, ob eine nanomaterialspezifische Umweltbewertung notwendig ist. Neben weiteren Parametern, wie der Dispersionsstabilität oder der Transformation, sind Daten zur Auflösungsrate wesentlich für die Bewertung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien. Informationen zur Auflösungsrate in biologischen und Umweltmedien sind daher Teil der zu erfüllenden Anforderungen für Nanomaterialien in der Europäischen Chemikalienverordnung REACH

Die OECD-Prüfrichtlinien zur Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe standardisierter, international harmonisierter und akzeptierter Prüfmethoden und Leitfäden, anhand derer Chemikalien charakterisiert und potenziell schädigendes Verhalten und Wirkung auf Mensch und Umwelt untersucht werden können. Diese Prüfrichtlinien wurden vorrangig für wasserlösliche, organische Chemikalien entwickelt. Das Verhalten von Nanomaterialien in der Umwelt und im Menschen unterscheidet sich aber deutlich von dem dieser Chemikalien, so dass zwar anerkannt wird, dass die bestehenden OECD-Prüfrichtlinien im Allgemeinen auch für Nanomaterialien anwendbar sind, dennoch aber Anpassungs- und Ergänzungsbedarf besteht. 

Die jetzt verabschiedete Prüfrichtlinie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes und unter Förderung des Bundesumweltministeriums vom Department für Umweltgeowissenschaften der Universität Wien und Fraunhofer Institute für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie IME entwickelt. Unter Federführung der beiden Forschungseinrichtungen wurde die Prüfrichtlinie zudem in einem internationalen Laborvergleichstest validiert.

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