REACH-Beschränkungsdossier zu Bisphenolen zurückgezogen

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Neue Regulierung von BPA benötigt mehr Zeit
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Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zu dem Beschränkungsvorschlag der deutschen Behörden, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten fünf Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) eingegangen.

Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die deutschen beteiligten Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig ist. Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die deutschen beteiligten Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.

Am 7. Oktober 2022 reichte die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) als zuständige deutsche Behörde für die Umsetzung der ⁠REACH-Verordnung⁠ ein Dossier mit einem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Dieses Dossier erarbeiteten BfC und Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) gemeinsam. Der Umfang des Beschränkungsvorschlags adressiert die endokrin schädigenden Eigenschaften fünf verschiedener Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) für Umweltorganismen. Das Dossier beinhaltet als zentrales Element einen Vorschlag, zur Verringerung der Gesamtemissionen in die Umwelt aus den vielfältigen Verwendungen von Gemischen oder Erzeugnissen, die diese Bisphenole enthalten. Dieser Vorschlag adressiert dabei, basierend auf Annahmen zum Freisetzungspotenzial, prinzipiell Verwendungen von Bisphenolen, in denen diese Stoffe chemisch ungebunden vorliegen, und solche, in denen die Bisphenole chemisch fest an eine Matrix gebunden sind unterschiedlich. Dies und spezielle Regelungen für Verwendungen mit angenommenem geringen Freisetzungspotenzial zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Beschränkungsvorschlags bedingen eine mehrstufige, komplexe Logik der vorgeschlagenen Beschränkung.

Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zum Dossier, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten Bisphenole eingegangen. Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die deutschen beteiligten Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig ist.
Dieser Überarbeitungsbedarf geht mit einem neuen Zuschnitt des Umfangs ("Scope") des Beschränkungsvorschlags einher. Diese Neuausrichtung des Umfangs ist nicht durch das aktuelle Mandat für die Befassungstiefe der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die sich derzeit mit dem Vorschlag beschäftigen, gedeckt. Der überarbeitete Beschränkungsvorschlag enthält voraussichtlich auch Elemente, die bisher nicht bzw. nicht ausreichend von allen Interessenvertretern kommentiert werden konnten.
Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die deutschen beteiligten Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.

BfC und UBA planen eine Neueinreichung des überarbeiteten Dossiers bei der ECHA unter Berücksichtigung sämtlicher eingereichter Informationen und einer Neuausrichtung des Umfangs, so dass zu dem aktualisierten Stand eine erneute Befassung der wissenschaftlichen Ausschüsse und eine öffentliche Kommentierung stattfinden kann. Deshalb hat die BfC die ECHA am 21.08.2023 über diese Pläne unterrichtet und das Bisphenol-Beschränkungsdossier bis auf weiteres zurückgezogen. Eine Neueinreichung wird wieder über das Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions) der ECHA angekündigt, sobald der Zeitplan für die Neueinreichung finalisiert ist.

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 REACH  Bisphenole  Bisphenol A  Endokriner Disruptor  Beschränkung  Polykarbonat  Epoxidharz