Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Bodenschutzrecht

Rechtliche Regelungen
Rechtliche Regelungen sollen die Umwelt schützen.
Quelle: AllebaziB / Fotolia.com

Regelungen zum Bodenschutzrecht finden sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Die zahlreichen Bestimmungen des EU-Rechts müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Relevant für den Bodenschutz sind hier insbesondere Regelungen des Stoff-, Abfall- und Anlagenrechts der EU. Für den Bodenschutz bedeutsame Vorschriften finden sich auch im internationalen Recht.

Inhaltsverzeichnis

Deutsches Bodenschutzrecht

Von besonderer Bedeutung sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung. Daneben finden sich weitere relevante Bestimmungen in zahlreichen anderen Gesetzen. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen ersten, allerdings nicht vollständigen Überblick.

Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundes-Bodenschutzverordnung

Zweck des Bundes-Bodensschutzgesetzes ist es, nachhaltig die Bodenfunktionen zu sichern oder wiederherzustellen. Gefahren für den Boden sollen abgewehrt werden, eingetretene schädliche Bodenveränderungen sind zu sanieren. Darüber hinaus sind auch vorsorgende Maßnahmen erforderlich.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BBodSchG) gilt grundsätzlich nur, soweit andere Gesetze – wie zum Beispiel das Düngemittelgesetz oder das Baurecht – Einwirkungen auf den Boden nicht regeln. Die entsprechenden Gesetze sind im § 3 des BBodSchG aufgeführt. Allerdings müssen – so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - die materiellen Anforderungen des Bodenschutzrechts beim Vollzug dieser anderen Gesetze berücksichtigt werden. Diese Anforderungen sind in der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV ) vom 12. Juli 1999, welche 2021 novelliert wurde (Inkrafttreten der Änderungen am 1. August 2023), insbesondere durch die Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte bestimmt.

Der Schwerpunkt des BBodSchG liegt im nachsorgenden Bodenschutz. Die Prüfungsabfolge und Entscheidungsmaßstäbe für Bodensanierungen sind im BBodSchG und in der BBodSchV präzise geregelt. BBodSchG und BBodSchV enthalten auch Pflichten des vorsorgenden Bodenschutzes. Von besonderer Bedeutung ist die Festlegung von Vorsorgewerten als auch von Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Materialien auf den Boden. Nach § 17 BBodSchG sind die Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei landwirtschaftlicher Bodennutzung zu beachten. Dies soll durch die landwirtschaftliche Beratung der zuständigen Landesbehörden sichergestellt werden. Ein entsprechendes Anordnungsrecht für die Bodenschutzbehörden sieht das Bundes-Bodenschutzgesetz nicht vor. 

Die Länder haben vielfach zur Konkretisierung und Umsetzung des BBodSchG und der BBodSchV eigene Landes-Bodenschutzgesetze erlassen.

Das Bundesumweltministerium hat 2022 ein „Eckpunktepapier für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechtsvorgelegt, das Defizite des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Lösungsoptionen aufzeigt. Im Rahmen eines RefoPlan-Vorhabens  (Laufzeit 2022 bis 2026) wurden ausgehend von diesem Eckpunktepapier die Defizite vertieft analysiert und Lösungskonzepte entwickelt. Darüber hinaus wurde ein konkreter Gesetzesvorschlag zur Fortschreibung des Bundes-Bodenschutzgesetzes sowie Erläuterungen vorgelegt. 

Baurecht/Raumordnungsrecht

Für den Bodenschutz relevante Vorschriften ergeben sich zudem aus dem Bau- und Raumordnungsrecht. Nach § 1a Absatz 2 Baugesetzbuch  soll mit „Grund und Boden […] schonend und sparsam“ umgegangen werden. Diese Grundsätze sind insbesondere bei der Bauleitplanung  zu berücksichtigen. Das Raumordnungsrecht enthält Vorschriften zur Gesamtplanung und damit zur Nutzung von Grund und Boden. Die einschlägigen Vorschriften auf Bundesebene ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz . Auf Länderebene gibt es entsprechende Landesgesetze.

Kreislaufwirtschaftsgesetz, Klärschlammverordnung und Bioabfallverordnung

Von Bedeutung sind ferner die abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012. Einschlägig sind darüber hinaus die Klärschlammverordnung  sowie die Bioabfallverordnung. Die abfallrechtlichen Vorschriften enthalten insbesondere Vorgaben für die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken wie zum Beispiel Straßen. Damit besteht erstmalig eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe. Anforderungen des Grundwasser- und Bodenschutzes beim Einbau von Ersatzbaustoffen werden konkretisiert. Das UBA begleitet die Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung mit einem Eigenforschungsprojekt.

Naturschutzrecht

Nach Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) sind Eingriffe in Natur und Landschaft entweder zu vermeiden oder zumindest auszugleichen. Nach Paragraf 15 Absatz 7 BNatSchG können in einer Rechtsverordnung Anforderungen an die Kompensation von Eingriffen geregelt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bundes-Kompensations-Verordnung. Die Länder haben außerdem eigene Kompensations-Regelungen erlassen.

Europäisches Bodenschutzrecht

Im Dezember 2025 ist die Europäische Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Bodenüberwachungsgesetz) in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals einen europaweit verbindlichen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden. Das EU-Bodenüberwachungs-Gesetz ist eine der zentralen Maßnahmen der EU-Bodenstrategie von 2021.

Ziel ist es, dass sich alle Böden in der Europäischen Union bis 2050 in einem gesunden Zustand befinden und dieser Zustand langfristig erhalten bleibt. Die drei Handlungsstränge des EU-Bodenüberwachungs-Gesetz sind

  • ein systematisches Bodenmonitoring einschließlich der Bewertung des Bodenzustandes,
  • Maßnahmen zur nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und
  • der risikobasierte und schrittweise Umgang mit kontaminierten Standorten.

Das EU-Bodenüberwachungs-Gesetz muss innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten in nationales Recht überführt werden. 

Für den Bodenschutz einschlägige Bestimmungen enthalten ferner die  Wiederherstellungs-Verordnung, die Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die Abfallrahmenrichtlinie und die REACH-Verordnung. Die IED verlangt von dem Betreiber einer Industrieanlage, dass er vor Aufnahme der Tätigkeit einen Bericht über den Zustand des Bodens und Grundwassers erstellt. Nach Beendigung der Tätigkeit ist zu prüfen, ob sich der Zustand erheblich verschlechtert hat. Wenn dies der Fall ist, hat der Betreiber den Ausgangszustand wiederherstellen. Durch diese Regelung wird ein wichtiger Anreiz zur Vermeidung von Neulasten gesetzt.

Internationales Bodenschutzrecht

Im Wesentlichen sehen drei internationale Übereinkommen für den Bodenschutz relevante Vorschriften vor. Zu nennen sind das Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung von 1994, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992 und die Klimarahmenkonvention  von 1992. Wesentliche Ziele der Wüstenkonvention  sind die Bekämpfung der Wüstenbildung und die Milderung der Dürrefolgen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt hat die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zum Gegenstand. Die biologische Vielfalt umfasst auch die in terrestrischen Ökosystemen. Die Klimarahmenkonvention enthält Vereinbarungen für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, worunter auch Speicher und Senken von Treibhausgasen im Boden fallen. Zu nennen ist schließlich noch als regionales Völkerrecht das Protokoll im Bereich Bodenschutz zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991. Zu weiteren Informationen siehe hier.

Bodenschutzrecht weltweit

Die Bedeutung von Bodenschutz und Bodenschutzrecht rückt zunehmend ins gesellschaftliche und politische Bewusstsein. Ausführungen zu nationalen und regionalen Entwicklungen in Sachen Bodenschutzrecht finden sich in den sieben Bänden des „International Yearbook of Soil Law and Policy“. Die Welternährungsorganisation (Food and Agriculture Organisation) hat die Datenbank „SoiLEX“ aufgelegt, in der bodenbezogene Rechtsakte aus vielen Ländern zu finden sind.

Associated content

Links

Publikationen

Verwandte Inhalte

Verwandte Publikationen

Schlagworte

Kurzlink: https://www.uba.de/n14144de