Nagetiere (Ordnung Rodentia) stellen mit über 40 % aller Säugetiere die artenreichste Ordnung innerhalb dieser Gruppe dar. Neben Mäusen und Ratten gehören unter anderem auch Eichhörnchen, Siebenschläfer, Feldhamster und Biber dazu. Von den weltweit circa 2500 bekannten Nagetierarten werden in Deutschland vor allem drei Arten als Gesundheitsschädlinge bekämpft: Hausmäuse (Mus musculus), Wanderratten (Rattus norvegicus) und Hausratten (Rattus rattus). Als Kulturfolger siedeln sie sich im Nahbereich der Menschen an und ernähren sich von dem, was Menschen an Nahrungs- und Futtermitteln herstellen, lagern oder entsorgen. Sie können ganzjährig in Gebäude eindringen und durch die Ausscheidung von Kot und Urin Krankheitserreger auf Menschen, Haus- und Nutztiere übertragen. Auch Rötelmäuse (Myodes glareolus) sind aus gesundheitlicher Sicht relevant, da sie als Überträger für bestimmte Hantaviren gelten. Allerdings kommen sie in der Regel nur vereinzelt im Nahbereich von Menschen vor.
Gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) stehen in Deutschland alle einheimischen Säugetiere und damit auch Nagetiere unter besonderem Schutz. Explizit davon ausgenommen sind neben Hausmäusen, Wanderratten und Hausratten auch Rötelmäuse, Feldmäuse (Microtus arvalis), Erdmäuse (Microtus agrestis) und Schermäuse (Arvicola terrestris), wobei die letzten drei vor allem zum Pflanzenschutz bekämpft werden.
Waldmäuse (Apodemus sylvaticus), Brandmäuse (Apodemus agrarius) oder Gelbhalsmäuse (Apodemus flavicollis) zum Beispiel unterliegen nicht dieser Ausnahmeregelung. Diese Nagetierarten dürfen daher nicht ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bekämpft werden. Dies gilt auch für Spitzmäuse (zum Beispiel die Hausspitzmaus – Crocidura russula) und Maulwürfe (Talpa europaea), die den Nagetieren zwar ähnlichsehen, aber zu der Ordnung der Insektenfresser gehören.
Nur selten bekommt man die meist nacht- oder dämmerungsaktiven Nagetiere direkt zu sehen. Ihre Bestimmung erfolgt häufig indirekt anhand von Spuren, die sie hinterlassen. Um Schadnager von geschützten Nagetierarten sicher zu unterscheiden, sind Artenkenntnisse erforderlich. Diese sind für ihre nachhaltige und gezielte Bekämpfung unerlässlich.
Nagetiere haben eine Vielzahl an Fressfeinden und erfüllen dadurch eine wichtige ökologische Funktion im Nahrungsnetz. Um als Art trotzdem überleben zu können, setzen viele Nagetierarten auf eine schnelle Vermehrung. Sie sind damit natürlicherweise an eine hohe Sterblichkeit angepasst und können Populationsverluste relativ schnell ausgleichen. Dies gilt sowohl bei einer natürlichen Regulation durch Greifvögel, Marder und Füchse als auch bei Bekämpfungsmaßnahmen mit Gift und Fallen. Sobald ausreichend Nahrung und Platz verfügbar sind, können die Tiere schnell viele Nachkommen zeugen. Bekämpfungsmaßnahmen sind daher nur nachhaltig, wenn die Ursachen für den Befall abgestellt werden.
Sobald Wanderratten oder Hausratten in der Nähe von Menschen vorkommen, besteht ein begründeter Verdacht, dass Krankheitserreger übertragen werden können. Die Bekämpfung der Tiere bewirkt eine Reduktion ihrer Zahl, verhindert jedoch nicht die Verunreinigung der Umgebung mit Krankheitserregern durch Kot, Urin oder Speichel.
Vor diesem Hintergrund spielt die Prävention die wichtigste Rolle beim Nagetiermanagement. Am wirksamsten ist es, den Tieren die Lebensgrundlagen zu entziehen. Nist- und Versteckmöglichkeiten sollten beseitigt und der Zugang zu Nahrungsquellen und zu Gebäuden für die Tiere verhindert werden. Dadurch kann man sehr effektiv eine Ansiedlung von Ratten und Mäusen von vornherein vermeiden und das Infektionsrisiko möglichst geringhalten.
Der Bevölkerung kommt bei der Prävention eine entscheidende Rolle zu. Ihr Verhalten im Umgang mit Abfällen, Unrat und Essensresten im öffentlichen Raum wie auch auf dem eigenen Grundstück kann sowohl das Aufkommen von Nagetieren begünstigen als auch wirksam verhindern.