Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Nagetiere als Gesundheitsschädlinge

drei graue Ratten schauen direkt in die Kamera
Ratten sind Gesundheitsschädlinge
Quelle: Andyworks / Getty Images

Inhaltsverzeichnis

Nagetiere (Ordnung Rodentia) stellen mit über 40 % aller Säugetiere die artenreichste Ordnung innerhalb dieser Gruppe dar. Neben Mäusen und Ratten gehören unter anderem auch Eichhörnchen, Siebenschläfer, Feldhamster und Biber dazu. Von den weltweit circa 2500 bekannten Nagetierarten werden in Deutschland vor allem drei Arten als Gesundheitsschädlinge bekämpft: Hausmäuse (Mus musculus), Wanderratten (Rattus norvegicus) und Hausratten (Rattus rattus). Als Kulturfolger siedeln sie sich im Nahbereich der Menschen an und ernähren sich von dem, was Menschen an Nahrungs- und Futtermitteln herstellen, lagern oder entsorgen. Sie können ganzjährig in Gebäude eindringen und durch die Ausscheidung von Kot und Urin Krankheitserreger auf Menschen, Haus- und Nutztiere übertragen. Auch Rötelmäuse (Myodes glareolus) sind aus gesundheitlicher Sicht relevant, da sie als Überträger für bestimmte Hantaviren gelten. Allerdings kommen sie in der Regel nur vereinzelt im Nahbereich von Menschen vor.

Gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) stehen in Deutschland alle einheimischen Säugetiere und damit auch Nagetiere unter besonderem Schutz. Explizit davon ausgenommen sind neben Hausmäusen, Wanderratten und Hausratten auch Rötelmäuse, Feldmäuse (Microtus arvalis), Erdmäuse (Microtus agrestis) und Schermäuse (Arvicola terrestris), wobei die letzten drei vor allem zum Pflanzenschutz bekämpft werden.

Waldmäuse (Apodemus sylvaticus), Brandmäuse (Apodemus agrarius) oder Gelbhalsmäuse (Apodemus flavicollis) zum Beispiel unterliegen nicht dieser Ausnahmeregelung. Diese Nagetierarten dürfen daher nicht ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständi­gen unteren Naturschutzbehörde bekämpft werden. Dies gilt auch für Spitzmäuse (zum Beispiel die Hausspitzmaus – Crocidura russula) und Maulwürfe (Talpa europaea), die den Nagetieren zwar ähnlichsehen, aber zu der Ordnung der Insektenfresser gehören. 

Nur selten bekommt man die meist nacht- oder dämmerungsaktiven Nagetiere direkt zu sehen. Ihre Bestimmung erfolgt häufig indirekt anhand von Spuren, die sie hinterlassen. Um Schadnager von geschützten Nagetierarten sicher zu unterscheiden, sind Artenkenntnisse erforderlich. Diese sind für ihre nachhaltige und gezielte Bekämpfung unerlässlich.

Nagetiere haben eine Vielzahl an Fressfeinden und erfüllen dadurch eine wichtige ökologische Funktion im Nahrungsnetz. Um als Art trotzdem überleben zu können, setzen viele Nagetierarten auf eine schnelle Vermehrung. Sie sind damit natürlicherweise an eine hohe Sterblichkeit angepasst und können Populationsverluste relativ schnell ausgleichen. Dies gilt sowohl bei einer natürlichen Regulation durch Greifvögel, Marder und Füchse als auch bei Bekämpfungsmaßnahmen mit Gift und Fallen. Sobald ausreichend Nahrung und Platz verfügbar sind, können die Tiere schnell viele Nachkommen zeugen. Bekämpfungsmaßnahmen sind daher nur nachhaltig, wenn die Ursachen für den Befall abgestellt werden. 

Sobald Wanderratten oder Hausratten in der Nähe von Menschen vorkommen, besteht ein begründeter Verdacht, dass Krankheitserreger übertragen werden können. Die Bekämpfung der Tiere bewirkt eine Reduktion ihrer Zahl, verhindert jedoch nicht die Verunreinigung der Umgebung mit Krankheitserregern durch Kot, Urin oder Speichel. 

Vor diesem Hintergrund spielt die Prävention die wichtigste Rolle beim Nagetiermanagement. Am wirksamsten ist es, den Tieren die Lebensgrundlagen zu entziehen. Nist- und Versteckmöglichkeiten sollten beseitigt und der Zugang zu Nahrungsquellen und zu Gebäuden für die Tiere verhindert werden. Dadurch kann man sehr effektiv eine Ansiedlung von Ratten und Mäusen von vornherein vermeiden und das Infektionsrisiko möglichst geringhalten. 

Der Bevölkerung kommt bei der Prävention eine entscheidende Rolle zu. Ihr Verhalten im Umgang mit Abfällen, Unrat und Essensresten im öffentlichen Raum wie auch auf dem eigenen Grundstück kann sowohl das Aufkommen von Nagetieren begünstigen als auch wirksam verhindern. 

Schadpotenzial

Nagetiere können – wie viele andere Wildtiere – Krankheitserreger auf den Menschen und andere Tiere übertragen. Kulturfolger wie Wanderratten und Hausmäuse sind vor allem wegen ihrer Lebensweise in der Nähe des Menschen problematisch. 

Typische Erreger bei Wanderratten und Hausratten sind beispielsweise Leptospiren. Die Leptospirose ist eine meldepflichtige Krankheit, die durch Bakterien (Leptospiren) verursacht wird. Bei den dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Fällen wurde häufig Fieber, seltener eine Beeinträchtigung der Nieren angegeben. Häufig sind unspezifische, grippeähnliche Symptome, die nicht unbedingt in Zusammenhang mit einer möglichen Leptospiren-Infektion in Verbindung gebracht werden.

Hantaviren werden in Deutschland vor allem durch Rötelmäuse übertragen. Bei den meisten dem RKI gemeldeten Erkrankungen wurde eine Nierenfunktionsstörung angegeben. Die Infektionen treten dabei in aller Regel durch indirekten Kontakt mit den Ausscheidungen der Tiere auf. Eine Übertragung von Krankheitserregern ist auch dann möglich, wenn Nahrungsmittel durch Nagetiere verunreinigt werden. Die Symptome können unspezifisch sein, weshalb eine hohe Dunkelziffer an Hantavirus-Erkrankungen vermutet wird. 

Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gelten Wanderratten, Hausratten und Hausmäuse daher als Gesundheitsschädlinge, die in begründeten Fällen im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen bekämpft werden.

Durch das Nagen und Graben können zudem Schäden an Gebäuden und Materialen entstehen, die im Falle von beschädigten Stromleitungen oder unterhöhlten Straßen zu einem Sicherheitsrisiko führen. 

Als invasive Raubtiere stellen Wanderratten zudem in Brutgebieten von Küstenvögeln eine Bedrohung für die am Boden brütenden Vögel, ihre Nachkommen und ihre Nester dar und werden aus Artenschutzgründen bekämpft.

Bekämpfung

Zur Bekämpfung von schädlichen Nagetieren werden überwiegend Giftköder (Rodentizide) eingesetzt. Alle derzeit in Deutschland zugelassenen Nagetierbekämpfungsmittel sind nicht nur für die Schadnager giftig, sondern können auch zu Vergiftungen bei Menschen, Haus-, Nutz- und Wildtieren führen. Damit bei der Bekämpfung keine geschützten Tiere zu Schaden kommen, müssen zahlreiche Anwendungsbestimmungen eingehalten werden. Zudem ist es wichtig, vor Ort festzustellen, um welche Nagetierart es sich handelt. Da hierfür spezielle Fach- und Artenkenntnisse erforderlich sind, sollten die Befallsermittlung und die Nagetierbekämpfung grundsätzlich professionellen Schädlingsbekämpfenden überlassen werden. Diese können einschätzen, ob eine Bekämpfung notwendig ist. Sie sind zudem darin geschult, die Ursachen für den Befall zu ermitteln, um einem erneuten Befall vorzubeugen. Die Giftanwendung stellt das letzte Mittel der Wahl dar.

Abgesehen von der Giftanwendung werden Mäuse und Ratten auch durch den Einsatz von (Schlag-)Fallen bekämpft. Professionelle Fallensysteme sind heutzutage teilweise digital und fernüberwacht, sodass das Auslösen einer Falle und damit ein potenzieller Befall in Echtzeit erkannt und per Funk an das Schädlingsbekämpfungsunternehmen gemeldet wird. Auch im privaten Bereich können Fallen eingesetzt werden, um Tiere zu fangen, idealerweise bevor sich ein größerer Befall etabliert hat. Fallen haben gegenüber Giftködern den Vorteil, dass der Köder frei gewählt und somit an die Nahrungspräferenzen der Nager angepasst werden kann. Außerdem sind Fallen direkt tödlich und verhindern somit sofort weitere Schäden, Verunreinigungen und mögliche Übertragung von Krankheitserregern. Auch kann der Kadaver direkt entsorgt werden, was Verwesungsgerüche und einen Insektenbefall verhindert. Insbesondere beim Einsatz von Fallen im Außenbereich ist aber genauso wie bei den Giften besondere Vorsicht geboten, da in den Fallen auch andere Tiere unbeabsichtigt zu Schaden kommen können.

Associated content

Links

Schlagworte

Kurzlink: https://www.uba.de/n309098de