Infektionsschutz
Infektionsschutz: Informationen zu den rechtlichen Grundlagen
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Informationen für Antragstellende
Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kopflaus
Kopfläuse sind ein weltweit verbreitetes Problem. Sie kommen ausschließlich am Menschen als einzigem Wirt vor. Kopfläuse leben dauerhaft im Kopfhaar des Menschen und verursachen starken Juckreiz.
Infektionsschutz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen.