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Pelletofen: Holzheizung energiesparend einstellen, Alternativen prüfen

Eine Hand hält eine große Menge Holzpellets in der offenen Handfläche, während im Hintergrund ein brennender Kaminofen zu sehen ist.
Mit Pellets heizen – möglichst effizient und schadstoffarm.
Quelle: Bonsales / AdobeStock

Inhaltsverzeichnis

So heizen Sie effizient und schadstoffarm mit einem Pelletofen

Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?

  • Reduzieren Sie den Wärmebedarf des Gebäudes möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.
  • Prüfen Sie Alternativen, bevor Sie sich für das Heizen mit einem Pelletofen entscheiden.
  • Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. 

Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?

  • Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder.
  • Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.
  • Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.

Sie möchten weiterhin mit Pellets heizen?

  • Prüfen Sie den Austausch Ihres Ofens, wenn er älter als 15 Jahre ist.
  • Achten Sie beim Erwerb eines Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.
  • Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.
  • Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).
  • Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders.
  • Planen Sie voraus und lassen Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
  • Entsorgen Sie die abgekühlte Asche über den Hausmüll (Restmülltonne).

Gewusst wie

Die Wärmeversorgung durch Verbrennung von Brennstoffen ist eine der größten Quellen für CO₂-Emissionen im Haushalt. Das gilt auch, wenn mit Holz geheizt wird. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich Klima, Umwelt und Gesundheit schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO2-Preis im nationalen und europäischen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe schrittweise verteuern. Der Wechsel zu erneuerbaren Energien wird dadurch immer attraktiver. Bei diesem Wechsel rät das UBA aus Klimaschutz-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen von der Installation von Holzheizungen ab. 

Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Ein Neubau sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung beheizt werden. Denn der Klimaschutz und die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht eine niedrige Vorlauftemperatur für die Heizung. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Umwelttipp „Neubau – energieeffizient und ökologisch“.

Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein individueller Sanierungsfahrplan wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen.

Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan": Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan"

Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung

Quelle: BMWE

Hinweise für Pelletöfen:

Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärmebereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten:

Austausch alter Öfen: Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsärmeren Ofen einzubauen. Dieser muss die Grenzwerte der 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten.

Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Wasserführende Pelletöfen können einen höheren Wirkungsgrad erreichen als nicht wasserführende Öfen, die nur den Aufstellraum heizen. Wasserführende Pelletöfen eignen sich gut für Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf und lassen sich gut mit Solarkollektoren kombinieren. Die sparsamsten Pelletöfen erreichen Energieeffizienzklasse A++. 

Nachhaltige Holzpellets kaufen: Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Kraftstoff. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel FSC, PEFC oder Naturland). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem DIN-Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein. 

Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können Schadstoffemissionen reduziert werden. Die effizienteste Schadstoffreduktion erfolgt durch eine Kombination von Staubabscheidung und Katalysator. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). 

Niedrige Emissionen: In der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) werden besonders emissionsarme Pelletöfen mit Wassertasche gefördert.

Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z. B. PAKs) im Boden kommt.

Was Sie noch tun können:

  • Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Pelletofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren.
  • Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie.
  • Beachten Sie auch unsere Tipps zu Pelletkessel.
Hybridheizung: Pelletheizung plus Solarthermie mit Heizungsunterstützung Hybridheizung: Pelletheizung plus Solarthermie mit Heizungsunterstützung
Quelle: co2online

Hintergrund

Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.

  • Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck, Herzinfarkt), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.
  • Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.
  • Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid.

Der nur begrenzt verfügbare Rohstoff Holz sollte vorrangig für hochwertige und dauerhafte Produkte verwendet werden. Durch eine möglichst mehrfache stoffliche Nutzung sollte Holz möglichst lange im Wirtschaftskreislauf verbleiben, bevor er dann als stofflich nicht weiter nutzbares Altholz in Kraftwerken mit hohen Umweltstandards zur Energiegewinnung verbrannt wird. Weiterführende Informationen finden sich auf unseren Themenseiten „Holzheizungen“ und „Bioenergie“.

Gesetzeslage: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Pelletöfen. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers durch Schornsteinfegende zweimal in sieben Jahren verpflichtend. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Pelletöfen, diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.

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