Zuckersteuer kann Einträge persistenter Süßstoffe fördern
Die geplante Steuer auf zuckergesüßte Getränke könnte Anreize für den verstärkten Einsatz von Süßstoffen setzen. Dadurch könnten Einträge von Acesulfam-K und Sucralose in Gewässer und Trinkwasserressourcen zunehmen. Das hat Folgen für die Umwelt, denn diese Stoffe können erst nach langen Zeiträumen abgebaut und kaum aus dem Wasser zurückgeholt werden.
Warum ist eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke geplant?
Die Mehreinnahmen durch die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke (geschätzt 450 Millionen Euro jährlich) sollen einen finanziellen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen leisten. Zudem soll sie insbesondere die Prävention im Bereich der Diabetes-Erkrankungen und ihrer Folgen stärken.
Eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist bereits in mehr als 100 Ländern weltweit etabliert. Süßstoffe werden dabei unterschiedlich berücksichtigt: Teilweise sind sie von der Steuer ausgenommen, teilweise ebenfalls abgabepflichtig. In Europa erheben beispielsweise Frankreich und Polen auch auf Getränke mit Süßstoffen eine Steuer. Gleichzeitig steigt der Einsatz von Süßstoffen weltweit an - Europa ist aktuell sogar die Region mit dem schnellsten Anstieg.
Die Lenkungswirkung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab: Werden Süßstoffe nicht erfasst, kann die Reduktion des Zuckergehalts durch den Einsatz von Süßstoffen erfolgen. Werden Süßstoffe einbezogen, richtet sich die Lenkungswirkung auf die Verringerung des Gehalts an süßenden Stoffen und Zucker insgesamt.
Der Reformvorschlag der Expertenkommission orientiert sich an einem Steuermodell in Großbritannien, wo sich die Abgabe deutlich auf die Produktformulierungen auswirkte und den Zuckergehalt um etwa 30 Prozent reduzierte. Wie aus dem Bericht „Sugar reduction: Report on progress between 2015 and 2019“ hervorgeht, ist gleichzeitig der Absatz von Getränken, die aufgrund des niedrigeren Zuckergehalts nicht mehr von der Steuer erfasst werden, um etwa 54 Prozent gestiegen.
Süßstoffe können Gewässer belasten
Mit der geplanten Steuer auf zuckergesüßte Getränke könnten die Konzentrationen von Süßstoffen wie Acesulfam-K und Sucralose in Gewässern und Trinkwasserressourcen steigen. Den Reformvorschlag für die Steuer legte eine Expertenkommission am Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in ihrem Bericht zur Stabilisierung der Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen vor. Der Reformvorschlag orientiert sich an dem Steuermodell in Großbritannien und beinhaltet eine gestaffelte Steuer je nach Zuckergehalt der Erfrischungsgetränke. Weil die Steuer direkt bei Herstellenden erhoben werden soll und Süßstoffe von der Steuer ausgenommen sind, setzt die Steuer gezielt Anreize Zucker durch Süßstoffe zu ersetzen. Damit ist zu erwarten, dass unter anderem die Süßstoffe Acesulfam-K und Sucralose vermehrt in die Umwelt gelangen.
Die Expertenkommission bewertet die Angemessenheit der Steuermaßnahme „im Spannungsfeld von Prävention, wirtschaftlicher Freiheit und sozialer Gerechtigkeit“. Wie sich das Steuerinstrument durch Produktreformulierungen zugunsten von Süßstoffen auf die Umwelt und Trinkwasserressourcen auswirken könnte, bleibt bislang unberücksichtigt: Die Süßstoffe Acesulfam-K und Sucralose sind persistent und sehr mobil im Wasser. Das bedeutet, sie verbleiben lange in der Umwelt und können sich leicht im Wasserkreislauf bis in das Trinkwasser ausbreiten. Verfahren der Abwasserbehandlung und Trinkwasseraufbereitung sind zudem nicht in der Lage, diese Substanzen ausreichend zu entfernen beziehungsweise ohne dabei andere langlebige Abbauprodukte zu erzeugen. Gelangen die Stoffe einmal in den Wasserkreislauf, lassen sie sich daher nur schwer wieder entfernen. Aufgrund dieser Eigenschaften sind Acesulfam-K und Sucralose relevante Spurenstoffe und kommen bereits jetzt weit verbreitet in Oberflächengewässern und teilweise im Trinkwasser vor. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, einen weiteren Anstieg ihrer Konzentrationen in Gewässern zu vermeiden.
Die aktuellen Süßstoffkonzentrationen im Trinkwasser liegen deutlich unterhalb des zulässigen Trinkwasserleitwertes. Dieser gibt an, bis zu welcher Trinkwasserkonzentration des betreffenden Stoffes bei lebenslanger Aufnahme nicht mit einer gesundheitlichen Besorgnis zu rechnen ist. Dennoch gilt es vorsorglich, jegliche Verunreinigungen aus dem Trinkwasser herauszuhalten – so weitgehend wie möglich und vorsorglich auch durch Stoffe wie Acesulfam-K und Sucralose. Dies gibt auch die Trinkwasserverordnung vor („Minimierungsgebot“).
Für Sucralose gibt es zudem Hinweise darauf, dass bereits heute in der Umwelt vorkommende Konzentrationen negative Auswirkungen auf Wasserorganismen haben können. Diese sogenannten subletalen Effekte umfassen unter anderem Fehlbildungen, Schäden am Erbgut, oxidativen Stress sowie Veränderungen im Verhalten der Organismen.