Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Die Schadstoffemissionen und klimawirksamen CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden durch europaweit einheitliche Richtlinien und Verordnungen reguliert.
Die Schadstoffemissionen und klimawirksamen CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden durch europaweit einheitliche Richtlinien und Verordnungen reguliert.
Die Schadstoffemissionen von schweren Nutzfahrzeugen, wie Lkws und Bussen, werden durch europaweite Richtlinien und Verordnungen reguliert.
Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist nicht nur ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik, sondern liegt ebenso im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die von geringeren Betriebskosten profitieren.
Die Schadstoffemissionen von mobilen Maschinen und Geräten werden durch europaweite Richtlinien reguliert.
Der Luftverkehr stellt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern die klimaschädlichste Art der Fortbewegung dar und wächst seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder stark. Umso wichtiger ist eine ambitionierte technische Minderung der Emissionen mit Hilfe von Emissionsstandards.
Datenerhebungen, eigene Berechnungen und Studien im Auftrag des Umweltbundesamtes liefern wichtige Grundlagendaten für die Energiepolitik.
Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden. Tests in Labor und Auto zeigen, dass das von der Autoindustrie als Alternative ausgewählte fluorierte Kältemittel Tetrafluorpropen (1234yf) beim Austritt zum Brand führen kann.