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F-Gase

Klima | Energie

Autoklimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln

Ein Metallrohr ist U-förmig vor einer Wand gebogen. Auf der rechten Seite lodert eine große Flamme das ganze Rohr entlang.

Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial über 150 in neuen Autoklimaanlagen. Daher muss das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) ersetzt werden. Tests in Labor und Auto zeigen, dass das von der Autoindustrie als Alternative ausgewählte fluorierte Kältemittel Tetrafluorpropen (1234yf) beim Austritt zum Brand führen kann.

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Klima | Energie, Wirtschaft | Konsum

Autoklimaanlagen mit klimaschonendem Kältemittel CO2

Ein silberner VW Touran steht vor Glastüren. Auf dem Auto steht in scharzer Schrift: CO2-Klimaanlagen - klimafreundlich und effizient

Seit Januar 2011 verbietet eine EU-Richtlinie fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial über 150 in Autoklimaanlagen. CO2 als Kältemittel ist eine Alternative zum bisher verwendeten fluorierten Stoff. Ein Dienstfahrzeug des UBA nutzte von 2009 bis 2017 eine CO2-Klimaanlage. Seit Oktober 2016 werden erste Fahrzeuge mit CO2-Klimaanlagen im Handel angeboten.

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Wirtschaft | Konsum

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Schadstoffe in Produkten werden in verschiedensten Rechtstexten reguliert. Dabei handelt es sich zum einen um Regelungen, die am Stoff (der Chemikalie) ansetzen, zum anderen um Regelungen, die am Produkt ansetzen. Dementsprechend werden sie entweder dem Stoff- oder dem Produktrecht zugerechnet - teilweise auch dem Abfallrecht, sofern Schadstoffe erst bei der Abfallbehandlung relevant sind.

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Klima | Energie

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Fluorierte Treibhausgase und FCKW unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Rechtsvorschriften in Kraft. Ergänzt werden die europäischen Vorgaben durch nationale Rechtsvorschriften.

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Kurzlink: www.uba.de/t24308de