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F-Gas-Verordnung

Klima | Energie

Abschnitt 6: Vorbefüllung

Seit dem 01. Januar 2017 gelten für mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) vorbefüllte Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen besondere Vorschriften. Die Verordnung (EU) 2024/573 behält diese bei und konkretisiert und erweitert die Anforderungen an einigen Stellen. Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zu diesem Thema. 

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Abschnitt 5: Phase down und Quotensystem

Kernelement der alten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 war der sogenannte Phase down. Dieser wurde in der Verordnung (EU) 2024/573 verschärft. Dieser Abschnitt beschreibt die Neuerungen und liefert Antworten zu offenen Fragen.

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Abschnitt 3: Aufzeichnungen

Die Verordnung 2024/573 enthält vielfältige Aufzeichnungspflichten. Fragen und Antworten auf häufige Fragen zu diesen Aufzeichnungspflichten finden Sie in diesem Abschnitt. 

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Abschnitt 7: Rückgewinnung

Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Erzeugnissen und Einrichtungen. 

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Abschnitt 4: Zertifizierung

Nachfolgend werden Fragen zu bestehenden und neuen Sachkundebescheinigungen beantwortet. Zu beachten ist, dass anerkannte Stellen vor der Ausstellung von vollumfänglichen Sachkundebescheinigungen nach den Mindestanforderungen der neuen Durchführungsverordnungen eine neue Anerkennung durch die zuständige Behörde benötigen.

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Abschnitt 2: Dichtheitskontrollen und Emissionsvermeidung

Anforderungen an die Dichtheit von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie Vorgaben zur Vermeidung von Emissionen, insbesondere Dichtheitskontrollen, enthalten die Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2024/573. Fragen hierzu sind im Folgenden aufgegriffen.

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Abschnitt 1: Übergreifendes und Definitionen

Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters. 

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Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung

Häufig gestellte Fragen als FAQ abgekürzt

Am 11.03.2024 trat die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Sie regelt Betreiberpflichten und fordert neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker. In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Umweltbundesamt (UBA) erste Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Verordnung veröffentlicht.

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Kurzlink: www.uba.de/t22464de