Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Indikator: Grünlandfläche

Ein Diagramm zeigt die Dauergrünlandfläche und ihren Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche von 1991 bis 2025. Beide Indikatoren zeigen vor 2013 einen rückläufigen Trend und sind nach 2013 wieder etwas gestiegen. Zuletzt stagnierten die Werte.
Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche
Quelle: BMEL / Statistisches Bundesamt

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Fakten

  • Die Grünlandfläche hat in Deutschland von 1991 bis 2025 um gut 11 % abgenommen.
  • In den letzten Jahren blieb die Dauergrünlandfläche auf nahezu gleichem Niveau.
  • Der Grünlandverlust konnte durch die Agrarreform 2014 und ordnungsrechtliche Maßnahmen weitgehend gestoppt werden; die Grünlandfläche blieb seither auf dem Niveau von 2013 stabil. Für den langfristigen Erhalt sind jedoch weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen erforderlich.

Welche Bedeutung hat der Indikator?

Extensiv bewirtschaftetes Grünland ist wichtig für artenreiche Pflanzengesellschaften, die nährstoffarme Böden benötigen und mittlerweile in der Agrarlandschaft selten sind. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor (BfN 2023). Darüber hinaus sind Dauergrünlandflächen wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten als Kohlenstoffspeicher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Relevant ist dabei vor allem „Dauergrünland“: Es umfasst Wiesen und Weiden, die seit mindestens fünf Jahren nicht als Ackerland genutzt wurden.

Wie ist die Entwicklung zu bewerten?

In Deutschland ist das Dauergrünland in den letzten Jahrzehnten unter Druck geraten. 1991 wurden noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha) als Dauergrünland bewirtschaftet. Im Jahr 2025 waren es nur noch 4,7 Mio. ha. Das sind gut 11 % weniger als noch im Jahr 1991. Seit 2013 sind die Dauergrünlandflächen und ihr Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht angestiegen bzw. blieben zuletzt auf nahezu gleichem Niveau.

Mit der EU-Agrarreform im Jahr 2014 wurde der Erhalt von Dauergrünland über die „Greening“-Auflagen als Voraussetzung für flächengebundene Direktzahlungen geregelt. Mit einer allgemeinen Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland und einem vollständigen Umwandlungs- und Pflugverbot für besonders schützenswertes Dauergrünland konnte der Verlust gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die seit Januar 2023 gilt, wird der Erhalt des Grünlands über die sogenannte Konditionalität in der ersten Säule gesichert. Landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, dürfen ihr Grünland nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur nach Genehmigung umbrechen. Zudem gibt es in einigen Bundesländern (z.B. in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) Landesgesetze, die den Umbruch von Grünland generell verbieten. 

Nach wie vor sind die übergeordneten Treiber des Grünlandumbruchs jedoch weitgehend unverändert. Dies gilt insbesondere für den hohen Bedarf an ackerbaulichen Futtermitteln, die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen, den Flächenverbrauch von Siedlung und Verkehr und die Nutzungsaufgabe (s. o.). Deshalb ist davon auszugehen, dass das Grünland weiterhin unter Druck stehen wird. Ein wirksamer Grünlandschutz bleibt damit auch künftig von herausragender Bedeutung.

Wie wird der Indikator berechnet?

Der Indikator basiert auf Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung 2025 des Statistischen Bundesamtes. Die Ergebnisse werden in Tabelle 41271-0003 Landwirtschaftliche Betriebe, Landwirtschaftlich genutzte Fläche: Deutschland, Jahre, Bodennutzungsarten sowie im Statistischen Jahrbuch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes zum Thema Grünland veröffentlicht. Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens findet sich im Qualitätsbericht zur Bodennutzungshaupterhebung.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grünlandumbruch".

Verwandte Inhalte

Schlagworte

Kurzlink: https://www.uba.de/n37679de