1994 wird Umweltschutz Staatsziel und so einige Regelungen treten in Kraft: Auf UN-Ebene die Klimarahmenkonvention, in Europa die Abfallverbringungsverordnung und in Deutschland das Umweltinformationsgesetz und die Richtlinie VDI 4100 zu Schallschutz von Wohnungen. Außerdem verzichtet Deutschland weitgehend auf FCKW. Das WaBoLu wird ins UBA integriert. Die Europäische Umweltagentur wird gegründet.
Nun hat der Umweltschutz einen festen Platz im deutschen Grundgesetz. Er wird als Staatsziel verankert, und das hat er auch verdient. Das liest sich übrigens so: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." (Artikel 20a, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Zwei Jahre zuvor wurde in Rio de Janeiro die völkerrechtlich verbindliche Grundlage für den globalen Klimaschutz festgezurrt. Jetzt wird Ernst gemacht mit dem Übereinkommen. Eines der Ziele: den Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer auf das Niveau von 1990 zurückzuführen.
Umweltinformationen für alle: das Umweltinformationsgesetz
Freier Zugang zu Umweltinformationen für alle! Wer als Bürger wissen möchte, für welche Emissionen zum Beispiel die Industrieanlage am Stadtrand verantwortlich ist, erhält ein voraussetzungsloses und verfahrensunabhängiges Zugangsrecht zu den Informationen, die bei Behörden vorliegen. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an öffentlichen Entscheidungen ist willkommen! Und es schadet keineswegs, wenn Aufgeklärte die Verwaltungen kontrollieren. Dem ersten Umweltinformationsgesetz (UIG) sei Dank.
Deutschland entscheidet, ab 1994 auf FCKW weitgehend zu verzichten
Darauf hat man sich 1991 verständigt: Die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) ist in allen wesentlichen Produktbereichen verboten. Spätestens Ende 1994 soll das Verbot europaweit gelten. Deutschland entscheidet nun, auf FCKW weitgehend zu verzichten. Eine Konsequenz aus dem Montrealer Protokoll und EG-Verordnungen. Weg mit den Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen!
Die EG-Abfallverbringungsverordnung tritt in Kraft
Mit der EG-Abfallverbringungsverordnung werden die Regelungen des Basler Übereinkommens von 1989 und Regelungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über ein umweltgerechtes Management und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gefährlicher Abfälle als in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Die Verordnung regelt unter anderem Verfahren für die Notifizierung von Abfall-Verbringungen und die entsprechende Zustimmung durch die Behörden. Anlaufstelle und zuständige Genehmigungsbehörde für die Abfalldurchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt.
Als am 30. Juni 1994 das Bundesgesundheitsamt im Zusammenhang mit Problemen mit HIV-infizierten Blutpräparaten aufgelöst wird, werden die Aufgaben seines Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, kurz WaBoLu, dem UBA übertragen. Das WaBoLu war die erste und somit älteste Forschungsinstitution für Umwelthygiene in Europa, zuständig für wissenschaftliche und gesetzvorbereitende Arbeiten für Wasser- und Bodenschutz, Abwasser, Luftreinhaltung und Luftverschmutzung und für bestimmte Verbraucherprodukte. Das Umweltbundesamt erhält somit einen neuen Fachbereich (Fachbereich V: Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene) und die Zuständigkeit für die gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes. Als Forschungseinrichtungen kommen damit am 01.07.1994 hinzu: das Stammhaus des WaBoLu in Berlin-Dahlem (Corrensplatz 1 mit Bötticherstraße 17 und Thielallee 68) und seine zugehörigen Außenstellen in Langen, Kleinmachnow, das Versuchsfeld für spezielle Fragen der Umwelthygiene in Berlin-Marienfelde (Schichauweg)“ und die Forschungsstelle Bad Elster.
Richtlinie VDI 4100 sorgt für mehr Ruhe in der Wohnung
Die unter Beteiligung des Umweltbundesamtes erarbeitete Richtlinie VDI 4100 „Schallschutz von Wohnungen - Kriterien für Planung und Beurteilung“ wird 1994 vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) veröffentlicht. Sie definiert drei Schallschutzstufen für die Beurteilung unterschiedlicher Qualitäten des baulichen Schallschutzes. Durch die Zuordnung der Schallschutzstufen zu üblichen Baubewertungsstufen lässt sich die Qualität einer Wohnung in puncto Schallschutz in Bauverträgen festlegen und als wertsteigernde Eigenschaft beschreiben.
1994 gründet die Europäische Union im dänischen Kopenhagen die European Environment Agency (EEA). Ihre Aufgabe ist es, umweltpolitisch Interessierten und Entscheidungsträgern zuverlässige und unabhängige Umweltinformationen zur Verfügung zu stellen. Nationale Anlaufstelle („National Focal Point“) in Deutschland ist das UBA.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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