Meldepflichtige Ereignisse betrifft etwa 1 Prozent aller Betriebsbereiche
Im Jahr 2024 wurden der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) insgesamt 31 meldepflichtige Ereignisse in 4049 Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, gemeldet (Stand 27.07.2026, siehe Abb. “Verteilung der Störfallereignisse 2024“ und Abb. „Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“). Davon waren 17 Störfälle der Kategorie I des Anhang VI Teil 1 der 12. BImSchV und 14 sonstige meldepflichtige Ereignisse (Kategorie II und III). Es wurden demnach ca. 0,5 % aller Betriebsbereiche derartige Ereignisse gemeldet.
Meldepflichtige Ereignisse nach Branchen
Zehn dieser Ereignisse traten im Jahr 2024 bei der Herstellung von Chemikalien und der Raffination von Erdöl auf, acht Ereignisse im Bereich der Verwertung und Beseitigung von Abfällen, fünf im Bereich Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, vier im Bereich Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen, ein im Bereich Wärmeerzeugnis, Bergbau, Energie, jeweils ein Ereignis im Bereich Holz, Zellstoff sowie Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen und ein im Bereich Sonstiges (siehe Abb. „Verteilung der Störfallereignisse 2024“).
Personen-, Sach- und Umweltschäden durch meldepflichtige Ereignisse
Bei den 31 Ereignissen gab es einen Todesfall. 9 Personen wurden bei den Ereignissen verletzt. Bei 22 dieser Ereignisse traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden von über 172 Millionen Euro auf. Hierzu trugen insbesondere drei Einzelereignisse mit Schadenssummen von jeweils rund 30 Mio. € maßgeblich bei. Zudem sind bei einem Drittel der Ereignisse Brandgase durch Brände freigesetzt worden und bei zwei Drittel der Ereignisse Emissionen durch Stofffreisetzungen aufgetreten.