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Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA)

Das UBA

1993

EU-Fahnen

1993 ist Geburtsjahr der Europäischen Union und des Vorsorgeprinzips. Europaweit werden der geregelte Katalysator für Pkw und das freiwillige „EU-Öko-Audit“ für Unternehmen eingeführt. In Deutschland nehmen das Bundesamt für Naturschutz sowie eine zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle ihre Arbeit auf. Die 22. BImSchV legt Luftschadstoff-Grenzwerte fest. Altglascontainer werden leiser. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

Meldeweg und Meldepflichten

Ein Ereignis wird vom Betreiber an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet, weiter an das Umweltministeriums des Landes, weiter an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt und schließlich an weitere, wie die Arbeitsschutzbehörden der Länder

Nach Paragraf 19 der Störfall-Verordnung müssen Betreiber von Betriebsbereichen nach Paragraf 3 Absatz 5a BImSchG Störfälle und bestimmte Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der zuständigen Behörde mitteilen. Von den Behörden der Länder werden diese Mitteilungen und ihre Analysen der Störfälle an das Bundesumweltministerium und an die an die ZEMA weitergeleitet. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

Anlagensicherheit

Ziel von Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern. Die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, gilt es für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Bei diesen Arbeiten orientiert sich das Umweltbundesamt am Leitbild der "Nachhaltigen Produktion". weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt