Hinterfragen und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.
Orientieren Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.
Melden Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.
Gewusst wie
Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma:
Gutes Gefühl – ohne Grund: Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.
Große Skepsis – ohne Wirkung: Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.
Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.
Greenwashing erkennen
Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z. B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).
Label-Imitat?
Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein.
Unabhängige Siegel?
Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.
Allgemeine Umweltaussagen?
„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das EU Ecolabel, der Blaue Engel oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im EU-Energielabel sein.
Klimaneutralitätsversprechen?
Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.
Fokus auf Teilaspekte?
Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z. B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist.
Betonung von Selbstverständlichkeiten?
Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „FCKW-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken.
Werbung auf dem Prüfstand
Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.
Quelle: Umweltbundesamt | 2026
An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren
Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:
Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z. B. direkt bei den Verbraucherzentralen oder bei der DUH melden.
Hintergrund
Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.
Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox).
Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen
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Gesetzeslage: Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer – und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite „Schutz vor Greenwashing“.
Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:
Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.
Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen.
Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen.
Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren UBA-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.