Chlordecon
![Strukturformel von Chlordecon](https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/styles/800w400h/public/medien/1/bilder/chlordecone_0.png?itok=powYCjxB)
Quelle: Umweltbundesamt
Chlordecon (CAS-Nr. 143-50-0 ,2001) gehört zu den ersten zwölf POP, die 2001 in Anlage A (Eliminierung) des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen wurden. In der EU POP-Verordnung ist es in Anhang I gelistet. Die Anhänge IV und V der EU POP-Verordnung enthalten abfallrechtliche Bestimmungen für Chlordecon.
Chlordecon wurde hauptsächlich als landwirtschaftliches Pestizid verwendet. Es wurde bis 2001 noch als Wirkstoff in einem Produkt zur Bekämpfung der Pharaoameise nach § 18 Infektionsschutzgesetz gelistet, jedoch 2002 auf Betreiben des UBA mit Verweis auf die Umsetzung des POP-Protokolls verboten. Derzeit ist global keine Verwendung oder Produktion der Chemikalie bekannt.