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Blauer Engel: Kriterien für mehrere Umweltzeichen überarbeitet

Auf dem Gruppenfoto sind die Mitglieder der Jury Umweltzeichen und Vertreter*innen vom Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und der RAL gGmbH zu sehen.
Jury Umweltzeichen und Vertreter*innen vom Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und RAL gGmbH
Quelle: Blauer Engel

Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Wintersitzung überarbeitete Kriterien für sieben Umweltzeichen beschlossen. Darunter Kriterien für Recyclingpapiere, Bodenbeläge, Paneele, Türen, Bau- und Möbelplatten, Altglascontainer und Schreibgeräte. Hersteller besonders umweltschonender Produkte können diese aktualisierten Umweltzeichen beantragen.

Die Kriterien der folgenden Umweltzeichen Blauer Engel wurden überarbeitet:

  • Grafische Papiere und Kartons aus 100% Altpapier (Recyclingpapier und -karton) (DE-UZ 14a)
  • Druck- und Pressepapiere überwiegend aus Altpapier (DE-UZ 72)
  • Papier aus 100 % Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a)
  • emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume (DE-UZ 176)
  • Bau- und Möbelplatten für den Innenausbau (DE-UZ 76)
  • lärmarme Altglas-Container (DE-UZ 21)
  • Schreibgeräte und Stempel (DE-UZ 200)

Ausführliche Informationen finden Sie in der Neuigkeitsmeldung des Umweltzeichens Blauer Engel.
 

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