Präsident
Prof. Dr. Dirk Messner leitet das Umweltbundesamt seit 01.01.2020.
Prof. Dr. Dirk Messner leitet das Umweltbundesamt seit 01.01.2020.
Das Umweltrecht dient vorwiegend dem Zweck, eine Schädigung der Umweltgüter erst gar nicht eintreten zu lassen. Sollte dennoch ein Umweltschaden oder eine Schädigung einer Person über Umweltmedien eintreten, so hat das Recht auch auf diese Fälle zu reagieren. Hier helfen die Vorschriften des Umwelthaftungs- und Umweltschadensrechts sowie des Umweltstrafrechts.
Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte spielen für den Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Öffentlichkeit kann den Allgemeininteressen „Umwelt- und Naturschutz“ Gewicht verleihen und als „Gegenpol“ zu wirtschaftlichen Belangen wirken. Dies macht die Entscheidungsgrundlage staatlicher Entscheidungen ausgewogener.
Human-Biomonitoring (HBM) ist ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung. Im Human-Biomonitoring werden menschliche Körperflüssigkeiten und –gewebe untersucht, um ihre Belastung mit Schadstoffen zu bestimmen. So wird zum Beispiel analysiert, wie viel Blei bei Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen im Blut vorhanden ist.
Wie ist unser Selbstverständnis von uns und unserer Arbeit? Was sind unsere Ziele und wie wollen wir sie verfolgen? Das haben wir in unserem Leitbild festgelegt.
An unserem Hauptsitz Dessau-Roßlau erhalten Sie im Besucherraum unseres Bürgerservices kostenlos Broschüren. Außerdem können Sie an unseren Standorten in Dessau-Roßlau, Bad Elster und einem Standort in Berlin unsere Fachbibliothek Umwelt nutzen. In Dessau-Roßlau ist außerdem unser ökologischer Musterbau sehenswert.
Mit gutem Beispiel im Umweltschutz vorangehen – das ist für das UBA ein Muss! Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, in unserer täglichen Arbeit zu leben, was wir empfehlen – vom Recycling-Druckerpapier bis zum energiesparenden Dienstgebäude.