Indikator: Emission von Treibhausgasen
Als energiebedingte Emissionen bezeichnet man die Freisetzung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die bei der Umwandlung von Energieträgern etwa in Strom und Wärme entstehen. Sie machten im Jahr 2023 83,5 % der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus. Die Emissionen sind seit 1990 rückläufig. Hauptverursacher der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen ist die Energiewirtschaft.
Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch).
Das Umweltbundesamt ist in Deutschland die offizielle Adresse beim Thema Treibhausgasemissionen. Fachbegriffe wie Kohlendioxid, Methan oder Treibhauseffekt werden inzwischen so häufig genannt, dass sie kaum noch erklärt werden. Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wo finden sie Anwendung?
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland verpflichtet, jährlich Emissionsinventare zu erstellen. Dies gilt auch für die fluorierten Treibhausgase (F-Gase).
Anfang der 1990er-Jahre verhandelten die Vereinten Nationen ein globales Klimaschutzabkommen. Die Staatengemeinschaft hat die Klimarahmenkonvention 1992 in New York beschlossen. Inzwischen haben 197 Vertragsparteien inklusive der EU die Klimarahmenkonvention ratifiziert und damit die völkerrechtliche Basis für globalen Klimaschutz geschaffen.
Jährlich berichtet die Europäische Union das Gesamtinventar der Treibhausgas-Emissionen aller Mitgliedstaaten. Dazu werden die Emissionsdaten zusammengeführt, wodurch ein konsistenter Bericht entsteht. Der Emissionstrend und die Verteilung auf die Kategorien orientieren sich weitestgehend an denen der großen Industrieländer.
Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen.