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Was ist eine „befallsunabhängige Dauerbeköderung“ und warum wird sie in Deutschland nicht mehr zugelassen?

Die Anwendung von Ratten- und Mäusegift (Rodentizide) ohne einen zuvor festgestellten Befall ist in Deutschland seit dem Jahr 2014 grundsätzlich untersagt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen war es seitdem zulässig, Rodentizide präventiv auszubringen. Diese Ausnahmeregelung wurde als „befallsunabhängige Dauerbeköderung“ (kurz: BuD) bezeichnet. Sie sah vor, dass Rodentizide in hygienekritischen Bereichen, wie z.B. Lebensmittelbetrieben, dauerhaft ausgebracht werden durften, auch wenn kein konkreter Befall mit Ratten oder Hausmäusen vorlag.

Voraussetzungen für die BuD 

Voraussetzung dafür war die Feststellung einer nachweislich hohen Befallsgefahr mit Wanderratten oder Hausmäusen, von der wiederum eine besondere Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Tieren ausging. 

Die BuD war zudem nur dann zulässig, wenn die Befallsgefahr nicht durch andere Maßnahmen, wie z.B. Gebäudeabsicherung, regelmäßige visuelle Kontrollen oder den Einsatz von Fallen, verhindert werden konnte. 

Die Anwendung war dabei streng auf Eindring- und Einniststellen beschränkt und nur in und unmittelbar um Gebäude zulässig. Der Einsatz von Rodentiziden zur BuD auf offenen Flächen, z.B. in Parks, an Uferböschungen oder in der Kanalisation, war hingegen nicht erlaubt.

Kontrollpflichten und Abgrenzung zur akuten Bekämpfung

Ebenso war die BuD nicht zulässig, wenn bereits ein konkreter Befall mit Ratten oder Hausmäusen vorlag. In solchen Fällen handelt es sich um eine akute Bekämpfung eines festgestellten Befalls, nicht um eine BuD. Für akute Bekämpfungsmaßnahmen ist und war es bereits in der Vergangenheit vorgeschrieben, die Köderstellen mindestens wöchentlich zu kontrollieren. Dies gilt auch für eine Langzeitbekämpfung mit Rodentiziden bei einem andauernden Schadnagerbefall. 

Nur im Rahmen der BuD war es sachkundigen Personen gestattet, die eingerichteten Köderstellen in Abständen von bis zu einem Monat zu kontrollieren.

Wegfall der Ausnahmeregelung für die BuD 

Ab dem 01. Juli 2026 werden Rodentizide in Deutschland nicht mehr für die BuD zugelassen. Nach Ablauf von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen von insgesamt einem Jahr dürfen Rodentizide nur noch bei einem zuvor festgestellten Befall mit z.B. Wanderratten oder Hausmäusen ausgebracht werden. Die Bekämpfung von Schadnagern mit Rodentiziden bleibt somit weiterhin erlaubt und kann bei einem andauernden Befall auch dauerhaft durchgeführt werden (Langzeitbekämpfung). Die Köderstellen müssen dann wie bisher wöchentlich kontrolliert und die Giftköder nach Abschluss der Maßnahme wieder entfernt werden. 

Warum die BuD nicht mehr zugelassen wird

  1. Umweltrisiken 

    Die zur BuD eingesetzten Wirkstoffe (Difenacoum und Bromadiolon) sind für alle Wirbeltiere hochgiftig, egal ob es sich um Schädlinge oder geschützte Tierarten handelt. 

    Sie sind zudem in der Umwelt schlecht abbaubar und reichern sich im Organismus und der Nahrungskette an (PBT-Stoffe). Wissenschaftliche Studien belegen weiträumige Vergiftungen geschützter Wildtiere mit diesen Wirkstoffen, darunter diverse Kleinsäuger, Singvögel, Igel, Füchse, Eulen, Greifvögel und sogar Fische und Fischotter. 

    Auch bei korrekter Anwendung und der Einhaltung aller festgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen lassen sich Vergiftungen von Nichtzieltieren nicht verhindern. Die dauerhafte Anwendung dieser Wirkstoffe in Abwesenheit der Zieltiere erhöht zudem erheblich das Risiko, dass Nichtzieltiere die Giftköder aufnehmen.

  2. Mangelnde Wirksamkeit 

    Sind alternative Nahrungsquellen für Ratten oder Hausmäuse vorhanden, werden Giftköder oftmals nicht angenommen. Die monatlichen Kontrollen der Köderstellen im Rahmen der BuD erlauben es Hausmäusen und Ratten, sich in der Zwischenzeit unbemerkt einzunisten und zu vermehren. 

    Selbst bei Köderfraß sterben Tiere erst nach drei bis sieben Tagen, sodass durch die BuD Nagetiere weder am Eindringen in Betriebe noch an der Übertragung von Krankheitserregern oder der Verunreinigung von Lebensmitteln gehindert werden. 

  3. Resistenzbildung

    Die permanente, selten kontrollierte Köderauslage fördert die Bildung von Resistenzen gegenüber den eingesetzten Wirkstoffen und mindert so ihre Wirksamkeit dauerhaft.

  4. Digitales Monitoring 

    Zur Überwachung der Nagetieraktivität und zur Befallsermittlung können fernüberwachte Monitoringsysteme, wie z.B. mit (Bewegungs-)Sensoren und Funktechnik ausgestattete Fallen oder Geräte genutzt werden. 

    Gerade in hygienekritischen Bereichen wie der Lebensmittelproduktion kann so ein Befall in Echtzeit erkannt und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. 

    Die Fallen und Geräte können mit unterschiedlichen, attraktiven Lockstoffen ausgestattet werden, die den Zielorganismus schneller anlocken als Rodentizidköder. 

    Fallen haben zudem den Vorteil, dass die Zieltiere sofort tot sind und die Kadaver fachgerecht entsorgt werden können. So kann eine Gesundheitsgefahr schnell beseitigt werden, während vergiftete Tiere oft unbemerkt im Betrieb verenden, verwesen und andere Gesundheitsschädlinge anziehen können. 

  5. Integrierte Maßnahmen

    Statt der pauschalen Anwendung von Giftködern im Rahmen der BuD bietet das integrierte Schädlingsmanagement (Integrated Pest Management, IPM) einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz zur Nagetierkontrolle.

    Im Mittelpunkt stehen dabei vorbeugende und kombinierte Maßnahmen, die den Befallsdruck wirksam reduzieren. Dazu gehören insbesondere allgemeine Hygienemaßnahmen, regelmäßige Wareneingangskontrollen, das Habitatmanagement auf dem Betriebsgelände sowie organisatorische und bauliche Maßnahmen. 

    In Verbindung mit digitalem Monitoring und dem Einsatz intelligenter Fallensysteme ermöglicht dieser Ansatz eine frühzeitige Erkennung von Befall und eine gezielte, situationsabhängige Bekämpfung, gegebenenfalls auch unter Einsatz von Rodentiziden.

Fazit

Die Wirksamkeit der BuD ist sehr fraglich und nicht alternativlos. Es stehen zahlreiche digitale und physische Kontrollmethoden zur Verfügung, anhand derer ein Befall deutlich schneller erkannt und damit schneller bekämpft werden kann. 

Diese Methoden sind wirksam, praxisgerecht und international anerkannt. In vielen EU-Staaten – darunter Niederlande, Frankreich, Dänemark oder Österreich – ist die BuD zum Teil bereits seit vielen Jahren verboten. Internationale Standards der Lebensmittelindustrie wie AIB International sprechen sich klar gegen den Einsatz von Rodentiziden in Lebensmittelbetrieben aus. Auch in Deutschland werben viele Schädlingsbekämpfungsunternehmen mit dem Einsatz solcher Systeme.

In Kombination mit organisatorischen und baulichen Maßnahmen lassen sich das Befallsrisiko und die Auswirkungen eines eingetretenen Befalls mit Schadnagern dadurch in der Praxis wirksam minimieren. 

Vor diesem Hintergrund ist die BuD - gerade in Hygienebereichen mit einem erhöhten Befallsrisiko mit Schadnagern – weder aus Sicht des Gesundheitsschutzes noch des Umweltschutzes vertretbar. 

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