Glossar
H
Bei Halbwaren handelt es sich um bereits be- oder verarbeitete Rohstoffe, die im Regelfall weiterer Be- oder Verarbeitung bedürfen, bevor sie als Fertigwaren benutzbar sind.
Zeitspanne, nach der eine mit der Zeit abnehmende Größe die Hälfte des anfänglichen Werts erreicht
Zeit, die benötigt wird, bis 50 Prozent eines Stoffs auf natürliche Weise abgebaut bzw. eliminiert wurden.
bezogen auf Internet: Harvester nutzen Metadaten online verfügbarer Quellen und bereiten diese so auf, dass sie für andere Online-Portale nutzbar sind.
Eine Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen (§ 2 Nr. 4 Erbbaurechtsgesetz).
Quelle: Bundesamt für Justiz: https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/__2.html