Glossar
H
Halbwaren
Bei Halbwaren handelt es sich um bereits be- oder verarbeitete Rohstoffe, die im Regelfall weiterer Be- oder Verarbeitung bedürfen, bevor sie als Fertigwaren benutzbar sind.
Halbwertszeit
Zeitspanne, nach der eine mit der Zeit abnehmende Größe die Hälfte des anfänglichen Werts erreicht
Halbwertzeit
Zeit, die benötigt wird, bis 50 Prozent eines Stoffs auf natürliche Weise abgebaut bzw. eliminiert wurden.
HBB
Hexabrombiphenyl
HBCDD
Hexabromcyclododecan, auch mit HBCD abgekürzt
HCB
POP-Pestizid Hexachlorbenzol
HCBD
Hexachlorbutadien
HCH
Hexachlorcyclohexan
Heimfall
Eine Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das Erbbaurecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen (§ 2 Nr. 4 Erbbaurechtsgesetz).
Quelle: Bundesamt für Justiz: https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/__2.html