Die Unterstützung der Maßnahmenträger zielt u. a. ab auf:
- rechtliche und technische Beratung zur Ausschreibung von Planungen,
- Beratung bei der Auswahl von und Vertragsabschluss mit Planungsbüros,
- Hilfestellung bei der Beurteilung von Planungsergebnissen,
- Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und Planungsbüros,
- Expertise bei technisch-fachlichen Fragestellungen (z. B. Hydromorphologie, Biologie),
- Hilfe bei der Flächenakquise (z. B. Musterverträge, Initiierung von Flurbereinigungsverfahren),
- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten und Hilfestellung bei der Antragserstellung,
- Auswahl geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten inkl. Beschaffung des Eigenanteils,
- Beratung zur Kooperation mit weiteren Akteuren (z. B. Naturschutz, Angelvereine etc.) und
- Hilfe bei der Partizipation und Akzeptanzförderung in der Bevölkerung (z. B. Informationsveranstaltungen, Bürgerbeteiligung, Gewässerschau).
Die Erkenntnisse und Rahmenbedingungen in Bezug auf naturnahe Gewässerentwicklung und -unterhaltung ändern sich kontinuierlich. Um Schritt zu halten, können Maßnahmenträger auf ein breites Angebot an fachlicher Unterstützung, insbesondere der Bundesländer, zurückgreifen. Darunter fallen individuelle Beratung, Fortbildungen und Lehrgänge, Verfahrensempfehlungen und Merkblätter.