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Echter Hausschwamm

Echter Hausschwamm mit ausgebildeten Fruchtkörpern
Echter Hausschwamm mit ausgebildeten Fruchtkörpern
Quelle: Sachverständigenbüro für Zimmerei und Holzschutz Lutz Weidner Thüringen / CC BY-SA 3.0

Inhaltsverzeichnis

Aussehen und Vorkommen

Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist ein holzzerstörender Pilz. Er bildet ein gut entwickeltes Oberflächenmycel, Stränge und Fruchtkörper, die große Mengen an Sporen produzieren. Ein Mycel ist ein Geflecht aus den fadenförmigen Pilzzellen, die auch Hyphen genannt werden. Die Fruchtkörper des Echten Hausschwamms sind rot-bräunlich und fleischig-dick mit einem äußeren scharf begrenzten weißen Zuwachsrand. Das Sporenpulver ist rotbraun. Bei großflächigem Wachstum kann der Pilz Flüssigkeitströpfchen, sogenannte Guttationströpfchen ausscheiden. Diese werden auch „Tränen“ genannt und haben dem Pilz seinen wissenschaftlichen Namen gegeben (lateinisch lacrima = Träne). In Räumen mit einer geringen Luftzirkulation und einer hohen Luftfeuchtigkeit kann der Pilz ein extrem voluminöses Luftmycel ausbilden. 

Um wachsen zu können, benötigt der Hausschwamm zellulosehaltige Materialien mit ausreichendem Feuchtegehalt. Neben Holz bieten auch Textilien, Papier, Spanplatten und Pflanzenfasern wie Stroh und Reet gute Wachstumsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann der Echte Hausschwamm auch anorganisches Material, wie zum Beispiel Mauerwerk, über- beziehungsweise durchwachsen. Den Echten Hausschwamm findet man in schlecht beheizten und feuchten Gebäuden wie Fachwerkhäusern mit ebenerdiger Gründung oder Altbauten mit schadhafter Bausubstanz, durch die Feuchtigkeit in das verbaute Holz eindringen kann. Aber auch in Neubauten mit Baumängeln kann der Echte Hausschwamm vorkommen. Typischerweise ist er in feuchten Kellern und Erdgeschossen anzutreffen, ist jedoch nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Die Abbauleistung des Echten Hausschwamms hängt maßgeblich davon ab, dass ausreichend Feuchtigkeit sowie Nährstoffe zur Verfügung stehen. Weitere Faktoren, die das Wachstum und die Ausbreitung bestimmen, sind Temperatur und Sauerstoffgehalt. Unter Sauerstoffabschluss kann der Pilz nicht wachsen. Hölzer, die komplett unter Wasser stehen, werden nicht befallen. Die Hyphen des Pilzes wachsen in den Holzporen und ernähren sich von der Zellulose, Hemizellulose und den Pektinen im Holz. So zersetzt der Pilz das Holz von innen heraus. Hierdurch wird die Belastbarkeit des Holzes bereits bei relativ geringem Masseverlust erheblich reduziert. Da sich das Holz bei der Zersetzung durch den Echten Hausschwamm braun verfärbt, wird er zu den Braunfäulepilzen gezählt. Zur Nährstoffversorgung kann der Pilz gebundenes Phosphat und Magnesium aus Putzen und Böden herauslösen und aufnehmen. 

Der Echte Hausschwamm breitet sich oft lange Zeit unbemerkt aus, beispielsweise unter Fußbodenbelägen, hinter Wandverkleidungen oder in Zwischendecken. Er befällt bevorzugt Nadelhölzer. Der Holzabbau durch den Echten Hausschwamm ist je nach Holzart verschieden. Bei Kernholz von Ulme und Eiche ist der Holzabbau vergleichsweise gering, hoch dagegen bei Erle, Buche, Kiefer und Lärche.

Für das Wachstum benötigt der Echte Hausschwamm Material mit ausreichendem Feuchtegehalt sowie ein feuchtes, nicht zu kühles ⁠Klima⁠. Das Temperaturoptimum für den Pilz liegt bei 18 bis 22 °C. Ab circa 25 % Holzfeuchte ist ein Wachstum möglich. Die optimale Holzfeuchte für den Echten Hausschwamm liegt bei 35 bis 55 %. Wird das Mycel freigelegt und Licht und Frischluft ausgesetzt, kann der Pilz relativ schnell Fruchtkörper ausbilden. Gegenüber Zugluft ist der Pilz empfindlich. Bei sehr starker Zugluft kann das Mycel absterben.

Der Feuchtegehalt von verbautem Holz in bewohnten Gebäuden liegt in der Regel deutlich unter der vom Hausschwamm benötigten Feuchte. Zu einem Pilzbefall kann es in bewohnten Gebäuden dennoch kommen, zum Beispiel wenn durch bauliche Mängel Kältebrücken entstehen, die zur Bildung von Kondenswasser führen oder wenn durch Wasserschäden, wie etwa durch einen Rohrbruch, die Feuchtigkeit im Gebäude erhöht ist. Von solchen räumlich begrenzten feuchten Stellen aus kann sich der Echte Hausschwamm in weniger feuchte Bereiche ausbreiten. Der Pilz ist in der Lage, in seinem Mycel Wasser über größere Strecken zu transportieren.  

Bei einer Holzfeuchte von unter 20 % beziehungsweise Temperaturen über 26 °C stellt der Pilz sein Wachstum ein. Er kann in eine Trockenstarre verfallen und so viele Jahre überdauern und weiterwachsen, wenn sich die Wachstumsbedingungen wieder verbessert haben.

Der Echte Hausschwamm kann sich über Sporen fortpflanzen, die über Wind, Regen, Menschen oder Tiere übertragen beziehungsweise transportiert werden. Die Sporen keimen, bilden Pilzhyphen und besiedeln Holz oder anderes zellulosehaltiges Material. Bei ausreichender Holzfeuchtigkeit kann sich der Pilz etablieren und über sein Mycel weiterwachsen. Verschlechtern sich die Wachstumsbedingungen, bildet der Pilz in Fruchtkörpern Sporen aus, die sein Überleben sichern sollen.

Schadpotential

Der Hausschwamm befällt in Gebäuden bevorzugt verbautes Holz, kann aber selbst anorganisches Material wie Mauerwerk, Putz und Schüttungen über- oder durchwachsen. Aufgrund dieser Fähigkeit wird der Echte Hausschwamm auch "Mauerschwamm" genannt. Er gilt als gefährlichster gebäudezerstörender Pilz. In Mitteleuropa verursacht der Echte Hausschwamm etwa 32 % der pilzbedingten Gebäudeschäden. Er hat eine geringere Anforderung an die Holzfeuchte als andere Pilze, die zu Schäden in Gebäuden führen können. Sind Holzteile tragender Konstruktionen wie Balkenköpfe befallen, so ist eine Sanierung aus statischen Gründen zwingend notwendig, selbst wenn der Rest der Holzteile frei von Befall ist. Bei einem entsprechenden Befall tragender Konstruktionsteile kann Einsturzgefahr bestehen. 

Meist werden Fruchtkörper, Einsenkungen oder das Mycel bei Handwerksarbeiten entdeckt. Besteht der Verdacht auf einen Befall mit dem Echten Hausschwamm, sollte ein hierfür qualifizierter Sachverständiger beauftragt werden, um Umfang und Art des Befalles festzustellen. Vor Ort erfolgt die Befalls- und Gefahrenabschätzung vor allem optisch. Die Abschätzung des Schadens durch einen Sachverständigen erfolgt darüber hinaus zum Beispiel durch Schwing- und Hammerprobe, über die Messung von Bohrwiderständen, durch endoskopische Untersuchungen oder über die Bestimmung der Materialfeuchte, die Rückschlüsse auf einen Pilzbefall erlaubt. Oft müssen die befallenen Hölzer vollständig freigelegt werden, um das Ausmaß des Befalls feststellen zu können. 

Der Befall von Holz mit dem Echten Hausschwamm geht meist mit einer intensiven Braunfäule einher. Bei fortgeschrittenem Befall bilden sich Risse quer und längs zur Faser, wodurch das Holz würfelartig gebrochen wird. Das befallene Holz verliert seine Festigkeit und zerfällt im Endstadium schon bei leichtem Druck zu Pulver. Zu erkennen ist der Echte Hausschwamm unter anderem an seinen charakteristischen rötlich-bräunlichen Fruchtkörpern mit scharf abgegrenztem, weißem Rand und der rostbraunen Fruchtschicht. Außerdem erkennen Sachverständige den Pilz an dem weißen, durchscheinenden Luftmycel. Bestehen Zweifel, ob es sich um den Echten Hausschwamm handelt, können mikroskopische oder molekularbiologische Untersuchungen in einem Labor Klarheit schaffen.

Der Echte Hausschwamm ist kein Gesundheitsschädling. Dennoch ist bei Befall mit dem Echten Hausschwamm auch aus gesundheitlichen Gründen Vorsicht geboten: Es gibt Menschen, die gegen Hausschwammsporen allergisch sind. Da die Fruchtkörper des Echten Hausschwamms protein- und wasserreich sind, bieten sie Schimmelpilzen einen geeigneten Nährboden. Schimmelpilze wiederum können die Gesundheit gefährden und Allergien, Unwohlsein und Kopfschmerzen verursachen.

Der Befall mit dem Echten Hausschwamm ist in einigen Bundesländern meldepflichtig. Hierüber geben die jeweilige Landesbauordnung oder die Gesundheitsämter Auskunft.

Vorbeugen, Abwehren und Bekämpfen

Pilze benötigen geeignete Nahrung, Feuchtigkeit und Wärme, um zu wachsen. Die beste Vorsorge ist, die Lebensbedingungen für Pilze unattraktiv zu halten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass erhöhte Feuchtigkeit in der Gebäudesubstanz vermieden wird.

Folgende Maßnahmen sollten umgesetzt werden:

  • Es muss ausreichend und richtig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Gebäude zu senken. 
  • Neubauten müssen ausreichend ausgetrocknet sein. Noch feuchte Gebäudeteile sollten nicht zu früh verschlossen werden.
  • Bei Neubauten sind Konstruktionsfehler, wie zum Beispiel Kältebrücken, zu vermeiden. 
  • Bei bestehenden Gebäuden sind konstruktionsbedingte Mängel zu beheben. Kältebrücken sind zu beseitigen. Wichtig sind eine ausreichende Abdichtung und Dampfsperren gegen aufsteigende oder drückende Feuchtigkeit. Hierzu zählt auch die Anlage von Drainagen.
  • Es ist nur trockenes Holz zu verwenden und darauf zu achten, dass Holz nicht in feuchte Bereiche eines Gebäudes eingebaut wird.
  • Schäden an der Bausubstanz, wie zum Beispiel ein undichtes Dach, sind zu reparieren.
  • Undichte Wasseranschlüsse und -rohre sind zu reparieren. Nach einem größeren Wasserschaden, zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder eine übergelaufene Badewanne, sind die betroffenen Räume ausreichend zu trocknen. Hierzu kann es notwendig sein, einen speziellen Bautrockner aufzustellen, der den Raum nicht nur erwärmt, sondern ihm auch Feuchtigkeit entzieht.
  • Gebäude sind regelmäßig zu warten, zu pflegen und im Bedarfsfall zu reparieren. Unter anderem sind Regenrinnen zu reinigen und gegebenenfalls Pflanzenbewuchs zu entfernen, Fallrohre auf Dichtigkeit und guten ⁠Abfluss⁠ hin zu untersuchen, Anstriche auf Risse und Schadstellen hin zu prüfen und die Funktionsfähigkeit von Drainagen sicher zu stellen.
  • Bei allen Bauten ist für eine ausreichende Belüftung der Unterbodenräume zu sorgen. Ist die Belüftung durch Verfüllungen mit Bauschutt, Müll oder anderem Material gestört, muss das Material beseitigt werden.
  • Einzubauende Hölzer sind stets auf Pilzbefall hin zu untersuchen. Hierbei ist zu beachten, dass Pilzreste des Echten Hausschwamms viele Jahre in trockenem Zustand überdauern können.
  • Das Lagern von Brennholz, hölzernen Gegenständen und Verpackungsmaterialien wie Kartons in feuchten Kellern ist zu vermeiden, da durch diese der Echte Hausschwamm in Gebäude gelangen kann.

Zudem kann die Wahl der Holzart einen zusätzlichen Schutz vor Schäden durch den Echten Hausschwamm bieten. So ist Eichenholz beispielsweise kein gutes Substrat für den Echten Hausschwamm und wird eher überwachsen als durchwachsen. Gerbsäuren und andere Inhaltsstoffe des Eichenholzes wirken als natürliche Fungizide. Einen absoluten Schutz vor Befall bietet die Holzwahl allein allerdings nicht.

Bekämpfungsmaßnahmen

Jede Sanierung sollte mit der eindeutigen Identifizierung des Pilzes beginnen, der den Schaden im Gebäude verursacht hat. Die Identifizierung muss durch einen hierfür qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Grundvoraussetzung für eine dauerhafte Bekämpfung des Echten Hausschwamms und anderer holzzerstörender Pilze ist die Identifizierung und Beseitigung der Feuchtigkeitsursachen im Gebäude und eine vollständige Trocknung der Bausubstanz. Sollte die Feuchtigkeit auf Konstruktionsfehler oder Schäden am Gebäude zurückgehen, wie zum Beispiel aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk oder undichte Leitungen, so sind diese zu beheben. 

Ein Befall mit dem Echtem Hausschwamm ist ein schwerer Baumangel. Nach DIN 68800-4 (Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten) ist Art und Umfang des Befalls durch einen hierfür qualifizierten Sachkundigen festzustellen und Bekämpfungsmaßnahmen sind durch Fachbetriebe beziehungsweise qualifizierte Fachleute durchzuführen. Die DIN 68 800-4 schreibt Maßnahmen zur Sanierung vor. Der Sanierungsaufwand bei einem Befall mit dem Echtem Hausschwamm ist erheblich. Die Sanierung beginnt mit der Trockenlegung von Mauerwerk und Holzkonstruktion. 

Die Sanierung nach DIN 68 800-4 sieht unter anderem vor:

  • Die Ursache der erhöhten Feuchtigkeit zu ermitteln und zu beseitigen. Hierzu sind in der Regel bauliche Maßnahmen erforderlich.
  • Den sichtbaren Befall (Oberflächenmycel, Pilz-Stränge und Fruchtkörper) zu entfernen.
  • Befallene Hölzer zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von einem Meter auszutauschen. 
  • Putz vom Mauerwerk und losen Mörtel abzuklopfen und gegebenenfalls Mycelreste durch Abflammen zu entfernen.
  • Hohlräume in Wänden sowie an den Befall angrenzende Räume und Gebäude auf Befall hin zu untersuchen.
  • Verdeckte Konstruktionen und Balkenlagen freizulegen, wenn ein Befall vermutet wird.
  • Durchwachsene Schüttungen und Dämmstoffe einschließlich eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Befall zu beseitigen.
  • Befallenes Material fachgerecht zu entsorgen, um einer Verschleppungsgefahr entgegenzuwirken.
  • Verbleibende Hölzer im Sanierungsbereich, die besonders gefährdet sind, eventuell mit einem vorbeugenden Holzschutzmittel zu behandeln.
  • Wände, die vom Echten Hausschwamm über oder durchwachsen worden sind, mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln.

Manchmal ist die gesamte Konstruktion zu erneuern. Nach der Sanierung ist der sanierte Bereich gut zu trocknen. Es ist sicherzustellen, dass Holz und Mauerwerk dauerhaft trocken bleiben. 

Die Regelsanierung nach DIN 68 800-4 sieht vor, das Mauerwerk mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln. Dies kann entweder oberflächlich im Flutverfahren oder Schaumverfahren auf das Mauerwerk aufgebracht oder mittels Bohrlochtränkung in das Mauerwerk eingebracht werden. Meist handelt es sich bei Schwammsperrmitteln um biozide Mittel. Es gibt aber auch ein nicht-biozides Schwammsperrmittel, das je nach örtlichen Gegebenheiten geeignet sein könnte. Unter Umständen kann auch auf den Einsatz eines Schwammsperrmittels verzichtet werden, wenn im Sanierungsbereich ausschließlich nicht befallbare Baustoffe wie zum Beispiel Beton oder Stahlbeton verwendet werden und das Gebäude langfristig trocken bleibt.

Alternative Bekämpfungsverfahren

Die DIN 68800-4 führt das Heißluftverfahren als eine Sondermaßnahme auf, die in die Regelsanierung integriert werden kann. Bei diesem Verfahren werden die befallenen Bauteile über einen längeren Zeitraum erhitzt, so dass verbliebene Reste des Echten Hausschwamms abgetötet werden. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass ein größerer Teil der ursprünglichen Bausubstanz erhalten werden und die Notwendigkeit des Einsatzes biozider Holzschutzmittel oder Schwammsperrmittel reduziert werden kann. Daher ist dieses Verfahren besonders für den Einsatz an Gebäuden unter Denkmalschutz wie Schlössern oder Kirchen geeignet.

Durch Temperaturen ab 50 °C wird der Echte Hausschwamm abgetötet. Langjährige Erfahrungen mit dem Einsatz von Heißluft zur Schwammbekämpfung liegen aus Dänemark vor. Die Heißluft-Bekämpfung muss von Fachbetrieben durchgeführt werden. Sie erfordert viele Kenntnisse in Planung, Durchführung und Überwachung. Zudem wird empfohlen, dass die Maßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen begleitet und überwacht wird. Ob eine Heißluftbehandlung durchgeführt werden kann, hängt unter anderem vom Durchmesser der zu behandelnden Bauteile sowie der Lage im Gebäude ab. In großen Räumen oder bei dickem Mauerwerk stößt das Heißluftverfahren an seine Grenzen, da hier die notwendige hohe Temperatur nicht überall erreicht werden kann. 

Vor der Heißluftbehandlung sind hitzeempfindliche Materialien zu entfernen oder zu schützen. So sind Kunststofffenster gegebenenfalls für die Dauer der Behandlung auszubauen und die Fenster provisorisch anderweitig zu verschließen. Stark geschädigte Balken sind auszutauschen, alle Balken rundum freizulegen. Für eine erfolgreiche Behandlung ist sicherzustellen, dass das Holz überall auf mindestens 50 °C aufgeheizt wird. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Holz mit dem größten Querschnitt und der Behandlungstemperatur und liegt typischerweise bei 2 bis 16 Stunden je Raum. Aus Brandschutzgründen ist darauf zu achten, dass die Oberflächentemperatur in Gebäuden nicht über 120 °C steigt. Grundsätzlich wird eine regelmäßige Nachkontrolle der behandelten Holzteile empfohlen. Hierzu zählt die Überprüfung der Holzfeuchte, die 20 % nicht überschreiten sollte. Bei der Behandlung von Dachstühlen ist vor der Behandlung zu prüfen, ob geschützte Arten wie zum Beispiel Eulen oder Fledermäusen im Gebäude vorkommen. Kommen geschützte Arten vor, so darf eine Behandlung nur erfolgen, wenn eine Schädigung dieser Arten ausgeschlossen werden kann.

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