Silvester: ohne (viel) Schall und Rauch ins neue Jahr

Nachtaufnahme von einem großen, bunten Silvesterfeuerwerk, das über einer dunklen Wohnsiedlung explodiert und dichten Rauch erzeugt, der die Umweltauswirkungen der Feinstaubbelastung und Luftverschmutzung durch das Feuerwerk verdeutlicht.zum Vergrößern anklicken
Silvesterfeuerwerk erhöht die Feinstaubbelastung, Luftverschmutzung und den Lärm massiv.
Quelle: Balint Henter / Unsplash

Inhaltsverzeichnis

 

So starten Sie möglichst unbeschwert und umweltfreundlich ins neue Jahr

  • Schauen Sie lieber zu: Das ist die umweltfreundliche, kostengünstige und entspannte Alternative, ein Feuerwerk an Silvester zu genießen.
  • Bevorzugen Sie gut durchlüftete Standorte und halten Sie Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern.

Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten:

  • Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Nachbarn und (Haus-)Tiere.
  • Räumen Sie den Abfall Ihres Feuerwerks zeitnah weg und entsorgen Sie diesen ordnungsgemäß.
 

Gewusst wie

Raketen und Böller gehören zum Jahreswechsel für viele Menschen fest zur Tradition. Der kurzen Freude am Feuerwerk stehen an Silvester sehr hohe gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastungen sowie Gefährdungen durch Lärm und Explosionen gegenüber. Hierdurch verursachte Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen sind leider keine Seltenheit. Hinzu kommen vermüllte Straßen und Parks durch Feuerwerkskörper, die Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen stellen.

Zuschauen statt Zündeln: Toll ein anderer macht‘s – darauf können Sie sich beim Silvesterfeuerwerk in Deutschland verlassen. Konkurrieren Sie deshalb nicht mit Ihren Nachbarn um das größte und teuerste Feuerwerk, sondern honorieren Sie deren Einsatz – durch Zuschauen. Das ist nicht nur entspannter, sondern spart Ihnen auf alle Fälle Kosten, schont die Umwelt und gibt Ihnen Zeit und Gelegenheit, mit Nachbarn gemütlich zu reden und auf das neue Jahr anzustoßen. Gegebenenfalls können Sie auch mit einem Spaziergang zu Aussichtspunkten einen besseren Blick auf das Geschehen erhalten und über den "Qualmwolken" stehen. Eine Alternative zum eigenen Feuerwerk stellen auch zentral organisierte Feuerwerke auf kommunaler Ebene dar.

Abstand halten und gut durchlüftete Standorte bevorzugen: Halten Sie ausreichend Abstand zu brennenden Feuerwerkskörpern und zu größeren Menschenansammlungen. So schützen Sie sich vor möglichen Verletzungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. In engen Gassen und Straßenzügen setzt sich Feinstaub besonders stark fest. Außerdem wird der Schall deutlich verstärkt. Aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen sollten Sie deshalb solche Engstellen meiden.

Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen möchten

Produkte mit CE-Zeichen kaufen: Beim Kauf von Feuerwerk steht Sicherheit an erster Stelle. Achten Sie darauf, nur Produkte mit CE-Zeichen zu wählen – idealerweise aus Deutschland. Sie erkennen in Deutschland hergestellte Produkte daran, dass neben dem CE-Zeichen die vierstellige Zahl 0589 gedruckt ist. Dies ist die Kennnummer für die deutsche Prüfstelle BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Bevorzugen Sie möglichst geräuscharmes Feuerwerk. Es kann für stimmungsvolle Effekte sorgen und trotzdem die Lärmbelastung für Menschen und Tiere im Vergleich zu anderem Feuerwerk deutlich reduzieren.

Nahaufnahme von Feuerwerkskörpern mit deutlich sichtbarer CE 0589-Kennzeichnung auf der Verpackung und einer gelben Knallpatrone, die die Konformität mit EU-Sicherheitsstandards belegt.
Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen, um sicheres und zugelassenes Feuerwerk zu identifizieren.
Quelle: Maria Huber / Umweltbundesamt

Rücksicht auf Nachbarn und (Haus)Tiere nehmen: Raketen und Böller verursachen Lärm, Schadstoffe und "dicke Luft". Dementsprechend gilt: Je weniger, desto besser. Jede Rakete, die nicht gezündet wird, bedeutet weniger Feinstaub in der Luft, weniger Lärm in der Nacht und weniger Müll auf den Straßen. Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerk auf ausreichend Abstand zu Menschen(gruppen). Nutzen Sie für das Feuerwerk gut durchlüftete und schalloffene Orte. Bedenken Sie, das die Silvesterknallerei für Haustiere wie Hunde und Katzen eine Qual ist, da sie ein feines Gehör haben.

Feuerwerksreste entsorgen: Das Verbot, Müll auf Straßen, öffentlichen Plätzen oder in der Landschaft zu entsorgen, gilt auch an Silvester. Räumen Sie deshalb die Reste Ihres Feuerwerks zeitnah und vollständig auf. Abgebrannte und abgekühlte Feuerwerkskörper (z. B. Mehrschussbatterien aus Pappe) gehören in den Restmüll. Auch wenn sie äußerlich harmlos wirken, enthalten sie oft noch giftige Rückstände und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten noch explosionsgefährliche Stoffe. Die BAM empfiehlt deshalb, diese als Sonderabfall in einem Wertstoffhof abzugeben.

Was Sie noch tun können:

  • Ein traditionelles Orakel zum Jahreswechsel ist ohne giftiges Blei mit ungefährlichen Alternativen wie Zinn- oder Wachsgießen möglich. Bleigießen ist seit 2018 verboten. Falls Sie noch alte Sets zum Bleigießen zu Hause finden, geben Sie diese in den Sondermüll.
  • Starten Sie auf Ihrer Silvesterparty stilvoll und umweltfreundlich mit Mehrweg-Geschirr ins neue Jahr.
  • Beachten Sie auch unsere weiteren ⁠UBA⁠-Umwelttipps, zum Beispiel zu Fisch, klima- und umweltfreundlicher Ernährung, Lebensmittelverschwendung vermeiden oder Bus und Bahn fahren.
Abgebrannte Feuerwerkskörper und leere Verpackungen liegen auf einem gepflasterten Boden.
Nach dem Feuerwerk bleibt der Müll – räumen Sie ihn weg für saubere Straßen und eine gesunde Umwelt.
Quelle: Alexander Fox / PlaNet Fox / Pixabay
 

Hintergrund

Umweltsituation: Feinstaub ist gesundheitsgefährdend. Die Silvesternacht ist in Deutschland in der Regel die Zeit mit der höchsten Feinstaubbelastung im Jahr. Allein in dieser Nacht werden nur durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern fast ein Prozent der gesamten Jahresemissionen von Feinstaub (⁠PM10⁠) verursacht. Bei ⁠PM2,5⁠-Emissionen sind es sogar 1,5 Prozent. PM10-Stundenwerte um 1.000 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft (µg/m³) sind in der ersten Stunde des neuen Jahres in Großstädten keine Ausnahme. Mehr Informationen zur Feinstaubbelastung an Silvester finden Sie auf unserer Themenseite "Feinstaub durch Silvesterfeuerwerk" oder in unserem Hintergrundpapier "Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt".

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verursacht hohe Feinstaubbelastungen in Deutschland: rund 2.050 Tonnen PM10 pro Jahr, davon 1.700 Tonnen PM2,5. Rund 75 Prozent dieser Emissionen erfolgen in der Silvesternacht. Diese Mengen entsprechen knapp einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten PM10-Menge pro Jahr bzw. 2,5 Prozent bei PM2,5. Die errechneten Emissionen beruhen auf den statistisch gemeldeten Import- und Exportmengen der in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper.

Wie schnell die Feinstaubbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk abklingt, hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. Kräftiger Wind hilft, die Schadstoffe rasch zu verteilen. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalen Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe jedoch über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.

Die enormen Müllmengen, die am Neujahrstag auf Straßen und Plätzen liegen, stellen Städte und Gemeinden jedes Jahr vor große Herausforderungen.

Neben den sichtbaren Auswirkungen gibt es auch stille Opfer: Viele Haustiere reagieren panisch auf die lauten Knallgeräusche, und auch Wildtiere leiden unter dem plötzlichen Lärm und Licht – was zu erheblichen Störungen ihres natürlichen Verhaltens führen kann.

Silvester ist aber auch gefährlich für unser Gehör. Denn unser Ohr ist zwar ein exzellentes, aber auch empfindliches Wahrnehmungsorgan. Sehr laute Knalle und Explosionen durch Feuerwerk können unmittelbar zu dauerhaften Gehörschäden führen. In Deutschland erleiden jährlich zirka 8.000 Menschen zu Silvester Schädigungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper. Viele dieser Menschen behalten bleibende Schäden.

Gesetzeslage: Die gesetzliche Grundlage für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern stellt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dar. Darin ist in § 22 (1) festgehalten, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Verbraucher*innen jeweils nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt ist. Abgebrannt werden dürfen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar durch volljährige Personen (§ 23 (2)). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen generell verboten (§ 23 (1).

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