Die europäische Chemikalienverordnung REACH gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf Auskunft über „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) in Verbraucherprodukten. Dazu müssen sie allerdings individuell beim Produktanbieter nachfragen. Das EU LIFE Projekt AskREACH hat zum Ziel diese Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter verfügbar zu machen – mit Hilfe einer Smartphone-App und einer europäischen Datenbank, in die Produktanbieter ihre Informationen eingeben können. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Informationen für ihre Kaufentscheidung nutzen und so zum Ersatz dieser Chemikalien durch weniger problematische Stoffe beitragen.
Mit der App Scan4Chem können Verbraucher und Verbraucherinnen Barcodes von Produkten scannen und mit wenigen Klicks eine Informationsanfrage an den Produktanbieter senden. Produktanbieter können die Anfragen einzeln beantworten oder ihre Informationen in die AskREACH Datenbank eingeben, so dass sie zukünftig in der App sofort zur Verfügung stehen. Der Erfolg der App hängt von der Mitwirkung der Verbraucher/innen ab: je mehr Anfragen über die App verschickt werden, desto eher werden Produktanbieter die Datenbank mit Informationen füllen und die App wird komfortabler.
Verfügbar in 15 Ländern: Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Serbien, Tschechien. In den meisten Ländern heißt die App Scan4Chem. Ausnahmen sind Dänemark (Tjek Kemien), Polen (Pytaj o chemię) und Schweden (Kemikalieappen). In allen Ländern werden jetzt die Informationskampagnen intensiviert, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf Ihr Auskunftsrecht und die App aufmerksam zu machen.
Datenbank für Produktanbieter: Als Produktanbieter sind Sie nun aufgefordert, Informationen über SVHCs in Ihren Produkten in der AskREACH Datenbank bereitzustellen. Beachten Sie, dass Ihre Kundschaft sich besonders für solche Produkte interessiert, die weniger als 0,1 Gewichtsprozent SVHCs enthalten. Gerade für solche Produkte lohnt sich also der Eintrag in die Datenbank.
Hintergrundinformationen
Auskunftsrecht:
Enthält ein Produkt einen SVHC mit über 0,1 Gewichtsprozent, dann muss die Information darüber und über den sicheren Umgang mit dem Produkt entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden. Verbraucher/innen haben gegenüber dem Händler, dem Importeur oder Produzenten ein Recht auf Auskunft darüber. Das Auskunftsrecht betrifft die meisten festen Gegenstände, die von Verbrauchern genutzt werden, einschließlich Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerprodukte, elektrische und elektronische Geräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Ausgenommen sind Produktgruppen, die separat geregelt werden, wie flüssige oder pulverige Produkte (z.B. Farben, Lacke, Detergenzien und Reinigungsmittel), Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika oder Tierfutter.
"Besonders besorgniserregende Stoffe" sind z.B. krebserregend, fortpflanzungsschädigend oder besonders problematisch für die Umwelt. Die Informationspflicht gilt sobald ein solcher Stoff in einem Produkt, Teilprodukt oder in der Verpackung in einer Konzentration von über 0,1 Gewichts% enthalten ist. Derzeit sind 209 Chemikalien als SVHCs eingestuft.