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Rechenzentrumsregister: Daten widerlegen hohe Rechtsanforderungen

Ein Rechenzentrum neben einem Waldstück. Im Hintergrund Windkraftanlagen.
Rechenzentren benötigen große Mengen Energie.
Quelle: Maik Falk / GettyImages

Das neue Rechenzentrumsregister schafft Transparenz über Energieverbrauch, Auslastung und Effizienz deutscher Rechenzentren. Eine erste UBA-Auswertung zeigt: Viele Rechenzentren sind bei Energieeffizienz und erneuerbaren Energien gut aufgestellt. Befürchtungen vor zu hohen Anforderungen sind unbegründet. Defizite bestehen jedoch bei Auslastung und Datenqualität.

Mit dem am 14. August 2026 veröffentlichten Energieeffizienzregister für Rechenzentren des Bundeswirtschaftsministeriums liegen erstmals amtliche Daten zu Rechenzentren in Deutschland vor. Betreiber von Rechenzentren ab einer elektrischen Anschlussleistung von 300 Kilowatt sind ab 2024 verpflichtet, unter anderem Angaben zu Energieverbrauch, Anschlussleistung, Energieeffizienz, Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sowie Wasserverbrauch zu berichten. Für das aktuelle Berichtsjahr sind Daten von nur 319 Rechenzentren veröffentlicht. Eine erste Auswertung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 21. September 2026 zeigt: Viele der im Register aufgeführten Rechenzentren sind bei Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien bereits heute gut aufgestellt. Die Mehrheit dieser Rechenzentren erfüllt schon jetzt die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), die erst ab 2027 verbindlich werden. 

Bisweilen geäußerte Befürchtungen, die gesetzlichen Vorgaben zu Energieeffizienz und dem Einsatz von Ökostrom seien zu ambitioniert, lassen sich anhand der Daten nicht bestätigen. Jedoch zeigen die veröffentlichten Daten, dass diese Rechenzentren im Schnitt nur rund 35 Prozent ihrer möglichen Rechenzentrumskapazität nutzen. Defizite gibt es bei den Angaben selbst: Die gemeldeten Daten weisen sowohl im Umfang als auch in der Qualität erhebliche Lücken auf – nach unserer Recherche fehlen sehr viele Rechenzentren namhafter internationaler Betreiber bislang ganz im öffentlichen Register.

Umfang der veröffentlichten Rechenzentren ist stark lückenhaft

Rechenzentren mit einer Anschlussleistung von 300 KW und höher sind nach §13 EnEfG verpflichtet bestimmte Daten zu Energieeffizienzkennzahlen und -verbräuchen zu veröffentlichen. Jedoch besteht keine Pflicht dies über das Rechenzentrumsregister vorzunehmen.

Ein Abgleich mit anderen Informationsquellen weist darauf hin, dass der veröffentlichte Datensatz im Rechenzentrumsregister nicht den gesamten Rechenzentrumsbestand in Deutschland abbildet. Nach Recherchen des UBA fehlen viele Rechenzentren namhafter internationaler Betreiber. Der aktuell Datensatz umfasst nur 319 Rechenzentren. Auch die jährlichen Berichte des Branchenverbands Bitkom über Anzahl und Energieverbrauch der Rechenzentren legt nahe das nur ein geringer Teil der Rechenzentren im Rechenzentrumsregister ausgewiesen ist.

Auffällig ist, dass insbesondere große internationale Betreiber Daten zu ihren Rechenzentren nicht oder nur teilweise im Register veröffentlicht haben. Eine stichprobenhafte Recherche bei zwei Unternehmen ergab, dass die nach dem EnEfG gesetzlich zu veröffentlichenden Daten auch auf den Unternehmenswebsites nicht in der vorgesehenen Differenzierung und dem erforderlichen Datenumfang nach Rechenzentrumsstandorten verfügbar waren.

Daten weisen große Qualitätsmängel auf

Einige Datensätze im Rechenzentrumsregister sind fehlerhaft und unvollständig. So sind bei zwölf Prozent der Meldungen die elektrischen IT-Anschlussleistung höher oder gleich der elektrischen Anschlussleistung des gesamten Rechenzentrums. Das legt nahe, dass der Strombedarf für die notwenige Gebäudetechnik, wie zum Beispiel für die Klimatisierung, nicht in die Gesamtenergiebilanz einbezogen wurde. Die Berechnung der Energieeffizienz führt in diesem Fall zu einem fehlerhaften Ergebnis. 

Auch bei den Angaben zur Wärmeenergie treten Unstimmigkeiten auf. Ein Rechenzentrum kann nur so viel Wärmeenergie abgeben, wie es an elektrischer Energie verbraucht. Bei vier Prozent der Datensätzen wurde mehr Wärmeenergie erzeugt, als elektrische Energie verbraucht wurde. 

Um die veröffentlichten Effizienz-Kennzahlen zu Energie, Wasser und Abwärme verifizieren zu können, werden wichtige Eingangsgrößen benötigt, wie etwa den Gesamtenergieverbrauch der IT oder Gesamtwasserverbrauch. Für diese bestehen keine Veröffentlichungspflicht, obwohl die Daten berichtspflichtig sind und somit vorliegen.

Viele Rechenzentren erfüllen künftige Effizienzvorgaben bereits jetzt

Ein wesentlicher Teil der veröffentlichten Rechenzentren erreicht die künftig geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz bereits heute. Für die Auswertung der Energieeffizienz wurde der veröffentlichte Datensatz um die erkennbar fehlerhaften Datensätze reduziert. Rund 70 Prozent der Rechenzentren erreichen bereits jetzt die geforderte Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectivness - PUE) von 1,5 oder besser – ein Wert, der erst ab Juli 2027 verbindlich wird. Rund 40 Prozent erreichen bereits einen PUE-Wert von 1,3 oder besser, ein Wert der erst ab Juli 2030 gilt. Die Energieverbrauchseffektivität wird über das Verhältnis des gesamten Energieverbrauchs eines Rechenzentrums zum Energieverbrauch der informationstechnischen Ausstattung berechnet. 

Vor dem Hintergrund der starken Diskussion zu den geforderten Mindesteffizienzwerten im EnEfG zeigen unsere Ergebnisse, dass die Anforderungen erreichbar und nicht zu ambitioniert sind. 

Gleichzeitig weisen knapp sieben Prozent der gemeldeten Rechenzentren eine PUE von 2,0 und schlechter auf. Demnach müssen diese Rechenzentren ihre Energieeffizienz noch deutlich steigern, denn sie verschwenden aktuell unnötig Energie. 

Die Behauptung, dass der geforderte PUE nur mit einem erhöhten Wasserverbrauch erreicht werden könne, kann anhand der veröffentlichten Daten nicht bestätigt werden. Ein Zusammenhang zwischen einem hohen Wasserverbrauch und einem ambitionierten PUE von 1,3 besteht nicht. 

Erneuerbare Energien: Die überwiegende Anzahl der Rechenzentren wird bilanziell mit erneuerbaren Energien versorgt

Für Rechenzentren, die unter das EnEfG fallen, besteht ab dem 1. Januar 2027 die Verpflichtung ihren Energiebedarf zumindest bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Nach Auswertung der Daten kann festgestellt werden, dass bereits 80 Prozent der Rechenzentren, die in der öffentlichen Datenbank gelistet sind, ihren Stromverbrauch zu 100 Prozent bilanziell mit erneuerbaren Energien decken.

Auslastung: Rechenzentrumskapazitäten vielfach nicht ausgeschöpft

Die vorgesehene Kapazität der Rechenzentren im Rechenzentrumsregister wird nur zu einem geringen Teil genutzt. Das bedeutet, dass in den Rechenzentren tatsächlich nur ein Teil der vorgesehenen Informationstechnik betrieben wird, für das sie eigentlich ausgelegt sind: Die Rechenzentren sind bezogen auf ihre elektrische Anschlussleistung durchschnittlich nur zu rund 35 Prozent ausgelastet. Diese schlechte Auslastung der Rechenzentren lässt sich nicht allein mit dem Vorhalten für eine Spitzenlast begründen.

Damit bleiben einerseits erhebliche Rechenzentrumskapazitäten ungenutzt. Andererseits werden elektrische Anschlusskapazitäten blockiert, die anscheinend nicht benötigt werden. Die Ergebnisse werfen damit die Frage auf, in welchem Verhältnis der vermeintliche Bedarf neuer Rechenzentren zur bereits vorhandenen Rechenzentrumskapazität steht, und wie der weitere Ausbau von Rechenzentren vor diesem Hintergrund zu bewerten ist.

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