Nanomaterialien - Anpassung der REACH-Verordnung
Mit der Anpassung und Ausgestaltung der REACH-Verordnung für Nanomaterialien gelten nun klarere und eindeutige Regeln für diese auf dem europäischen Markt.
Chemikalien gehören zu den am stärksten regulierten Bereichen im Umweltschutz. Gleichwohl besteht immer noch Handlungsbedarf: Chronische Gesundheitsschäden durch Chemikalien in Innenraumluft, Gebrauchsgegenständen oder Nahrungsmitteln bleiben ein Thema. Pflanzenschutzmittel treffen nicht nur „Schadorganismen“ sondern auch viele Nützlinge. Biozide belasten die Gewässer. Arzneimittelrückstände in Böden und Wasser sind ein Risiko für die dort lebenden Organismen. Hormonelle Wirkungen von Stoffen beeinflussen die Fortpflanzungsfähigkeit von Pflanzen und Tieren. Und schließlich wirken die Stoffe nicht einzeln, sondern als Gemische auf die Umwelt – häufig addiert sich ihre Wirkung. Einige Schritte sind getan, aber der Weg zur Nachhaltigkeit in der Chemie ist noch weit.
Mit der Anpassung und Ausgestaltung der REACH-Verordnung für Nanomaterialien gelten nun klarere und eindeutige Regeln für diese auf dem europäischen Markt.
Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. Das zeigen die neuen „Daten zur Umwelt 2018. Umwelt und Landwirtschaft“ des UBA. Vor allem die Konzentration auf wenige Fruchtarten, der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld und von Arzneimitteln im Stall belasten die biologischen Vielfalt und verunreinigen Gewässer, Böden und Luft.
Drei besonders wirksame Insektizide dürfen nicht mehr im Freiland eingesetzt werden, dafür haben die EU-Staaten am 27.04.2018 in Brüssel gestimmt. Das UBA begrüßt die Entscheidung. Die Gefahr der Wirkstoffe für die Artenvielfalt wurde bereits im Februar von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt.
Pollenbelastungen und damit auch die Zahl der durch Pollen ausgelösten Allergien werden im Zuge des Klimawandels sehr wahrscheinlich zunehmen. Ausgabe 01/2018 der Zeitschrift UMID erläutert Zusammenhänge und berichtet über Aktivitäten aus den Bereichen Monitoring, Bekämpfung und Information. Weitere Themen: Hitzeaktionspläne, die Anwendung optischer Strahlung in der Kosmetik, Belastung durch PCB.
Langlebige Stoffe, die in die Gewässer gelangen, führen dort oft jahrzehntelang zu Problemen.
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) unterstützt den Vorschlag des Umweltbundesamtes, für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von „Aquatic Chronic 4 (H413)“ in „Aquatic Chronic 1 (H410)“ zu ändern.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 15.1.2018 die REACH-Kandidatenliste um sieben besonders besorgniserregende Stoffe erweitert und den Eintrag für Bisphenol A (BPA) aktualisiert. BPA ist nun zusätzlich zu seinen reproduktionstoxischen Wirkungen als besonders besorgniserregend wegen seiner schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen identifiziert.
Regenjacken oder Pizzakartons: Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) sind allgegenwärtig in Verbraucherprodukten. Einige PFC reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädlich auf den Menschen. Damit Lehrer ihre Schüler besser für die Thematik sensibilisieren können, stehen nun Unterrichtsvorschläge bereit.
Am 23./24.11.2017 fand in Koblenz in den Räumen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Workshop zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland statt.
EU soll Arzneimittel nachträglich bewerten - Internet-Portal zu Tierarzneimitteln für Landwirte und Veterinäre gestartet
Das UBA und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) organisierten im Mai 2017 einen Experten-Workshop in Helsinki. Die Fachleute diskutierten die regulatorische Anwendbarkeit des akuten Fischembryotoxizitäts-Test (FET) unter REACH-, der Biozid- und der CLP-Verordnung und wie der Test als Teil eines ‚Weight of Evidence‘-Ansatzes für die Bestimmung der akuten Fischtoxizität genutzt werden könnte.
Deutschland hat gemeinsam mit Schweden einen Vorschlag zur Beschränkung, der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluorcarbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.