UBA stellt Empfehlungen gegen Mikroverunreinigungen in Gewässern vor
Langlebige Stoffe, die in die Gewässer gelangen, führen dort oft jahrzehntelang zu Problemen.
Chemikalien gehören zu den am stärksten regulierten Bereichen im Umweltschutz. Gleichwohl besteht immer noch Handlungsbedarf: Chronische Gesundheitsschäden durch Chemikalien in Innenraumluft, Gebrauchsgegenständen oder Nahrungsmitteln bleiben ein Thema. Pflanzenschutzmittel treffen nicht nur „Schadorganismen“ sondern auch viele Nützlinge. Biozide belasten die Gewässer. Arzneimittelrückstände in Böden und Wasser sind ein Risiko für die dort lebenden Organismen. Hormonelle Wirkungen von Stoffen beeinflussen die Fortpflanzungsfähigkeit von Pflanzen und Tieren. Und schließlich wirken die Stoffe nicht einzeln, sondern als Gemische auf die Umwelt – häufig addiert sich ihre Wirkung. Einige Schritte sind getan, aber der Weg zur Nachhaltigkeit in der Chemie ist noch weit.
Langlebige Stoffe, die in die Gewässer gelangen, führen dort oft jahrzehntelang zu Problemen.
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) unterstützt den Vorschlag des Umweltbundesamtes, für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von „Aquatic Chronic 4 (H413)“ in „Aquatic Chronic 1 (H410)“ zu ändern.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 15.1.2018 die REACH-Kandidatenliste um sieben besonders besorgniserregende Stoffe erweitert und den Eintrag für Bisphenol A (BPA) aktualisiert. BPA ist nun zusätzlich zu seinen reproduktionstoxischen Wirkungen als besonders besorgniserregend wegen seiner schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen identifiziert.
Regenjacken oder Pizzakartons: Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) sind allgegenwärtig in Verbraucherprodukten. Einige PFC reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädlich auf den Menschen. Damit Lehrer ihre Schüler besser für die Thematik sensibilisieren können, stehen nun Unterrichtsvorschläge bereit.
Am 23./24.11.2017 fand in Koblenz in den Räumen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Workshop zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland statt.
EU soll Arzneimittel nachträglich bewerten - Internet-Portal zu Tierarzneimitteln für Landwirte und Veterinäre gestartet
Das UBA und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) organisierten im Mai 2017 einen Experten-Workshop in Helsinki. Die Fachleute diskutierten die regulatorische Anwendbarkeit des akuten Fischembryotoxizitäts-Test (FET) unter REACH-, der Biozid- und der CLP-Verordnung und wie der Test als Teil eines ‚Weight of Evidence‘-Ansatzes für die Bestimmung der akuten Fischtoxizität genutzt werden könnte.
Deutschland hat gemeinsam mit Schweden einen Vorschlag zur Beschränkung, der Herstellung, der Vermarktung, des Imports und der Verwendung von Perfluorcarbonsäuren mit neun bis vierzehn Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCAs) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
Mit der Prüfrichtlinie OECD 318 ist die überhaupt erste standardisierte Prüfmethode speziell für Nanomaterialien durch die OECD verabschiedet worden. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Anpassung der nanospezifischen Anforderungen bei der Umweltrisikobewertung im Rahmen der Regulierungen zur Chemikaliensicherheit.
Vor den Kanarischen Inseln brannte der britische Frachter „Cheshire“. Geladen hat der Frachter Ammoniumnitrat, NH4NO3. Das Salz dient vor allem als Düngemittel, es fand oder findet auch Anwendung als Sprengstoff, Raketentreibstoff oder als Weichmacher für Papier und Zellulose.
Einige Stoffe sind schädlich für Mensch und Umwelt. Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Über eine Smartphone-App können sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Lieferanten dazu anfragen. Die europäische Chemikalienverordnung REACH setzt dazu den gesetzlichen Rahmen.
Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur hat einstimmig zwei Vorschlägen von Frankreich und Schweden zur Identifizierung von Bisphenol A (BPA) bzw. Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) als besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH (SVHC) zugestimmt. Mit der Aufnahme von PFHxS umfasst die REACH Kandidatenliste dann 174 Stoffe.