Verbrennungsmotorbetriebene Gartengeräte entsprechen nicht den weiterentwickelten anspruchsvollen Lärmkriterien des Umweltzeichens Blauer Engel und sind deshalb im Geltungsbereich des Zeichens nicht mehr enthalten. Analog zum Blauen Engel wurden die Ausschreibungsempfehlungen ausschließlich für Gartengeräte mit Elektromotor (Netz- oder Akkubetrieb) erarbeitet.
Die Ausschreibungsempfehlungen enthalten neben Lärmanforderungen weitere wesentliche Produktkriterien, z. B. an schadstoffarme Gerätematerialien sowie langlebige, reparaturfreundliche und recyclinggerechte Konstruktion. Akkubetriebene Geräte müssen mit schadstoffarmen und langlebigen Akkus betrieben werden. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus sicherzustellen.
Der Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gartengeräten ist in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.