Abschnitt 1: Übergreifendes und Definitionen
Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters.
Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters.
Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor.
Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 48,2 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990.
Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebigen chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halon geschädigt werden. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt.
Bis vor wenigen Jahren war die Klimatisierung von Räumen oder Gebäuden in Deutschland noch selten. Durch den erhöhten Lebensstandard sind die Erwartungen an den Komfort in Wohn- und vor allem Arbeitsräumen gestiegen. Der Energiebedarf steigt. Die verwendeten Kältemittel sind in über 95 Prozent der Klimaanlagen äußerst klimaschädlich.
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland verpflichtet, jährlich Emissionsinventare zu erstellen. Dies gilt auch für die fluorierten Treibhausgase (F-Gase).
Zu den fluorierten Treibhausgasen gehören teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, vollfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid. Diese Stoffe können beispielsweise als Kältemittel, bei der Herstellung bestimmter Schaumstoffe oder als Isoliergas in Schaltanlagen eingesetzt werden. Fluorierte Treibhausgase haben ein zum Teil sehr hohes Treibhauspotential.
Seit Januar 2011 verbietet die EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in Klimaanlagen neuer Pkw-Typen, ab 1. Januar 2017 für alle neuen Pkw. Das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) muss nun schrittweise ersetzt werden.