Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Höhe der Ozonkonzentration bewertet?
Mit der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (39.BImSchV) sind europaweit geltende Zielwerte in deutsches Recht übernommen worden. Die Verordnung enthält keine Grenzwerte, sondern Zielwerte, die bis 2010 eingehalten werden sollen, sowie eine Informationsschwelle und eine Alarmschwelle für kurzfristige Spitzenbelastungen. Hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit sind diese: Zielwert …