Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm
Straßenverkehr, Flugzeuge oder der eigene Nachbar – 80 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Lärm, welcher Art auch immer, gestört. Wie schädlich ist Lärm für die Gesundheit, wo kommt er her und was kann man dagegen tun? Das ist Thema des jährlichen internationalen Tags gegen Lärm. Dieses Jahr findet er am 24. April statt und steht unter dem Motto „Alles laut oder was?“.
Am 18. Juni 2014 führt der Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. gemeinsam mit dem Umweltbundesamt in Berlin eine Veranstaltung zum Thema Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Kommission die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Lärmquellen in Europa zu reduzieren. Sie dient außerdem dazu, die EU-Kommission über den Umgebungslärm in den Mitgliedstaaten zu informieren.
Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.
In vielen deutschen Städten wie auch entlang vieler Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie in der Nähe großer Flughäfen ist es zu laut. Das haben viele Gemeinden, Landesbehörden und das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt. Sie erstellen daher auch Lärmaktionspläne, um den Umgebungslärm für die Menschen erträglich zu gestalten.