Abschnitt 4: Zertifizierung
In diesem Abschnitt werden Fragen zu zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten, der Gültigkeit bestehender und neuer Sachkundebescheinigungen sowie Unternehmenszertifizierungen beantwortet.
In diesem Abschnitt werden Fragen zu zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten, der Gültigkeit bestehender und neuer Sachkundebescheinigungen sowie Unternehmenszertifizierungen beantwortet.
Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters.
Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebigen chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halon geschädigt werden. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt.
Bis vor wenigen Jahren war die Klimatisierung von Räumen oder Gebäuden in Deutschland noch selten. Durch den erhöhten Lebensstandard sind die Erwartungen an den Komfort in Wohn- und vor allem Arbeitsräumen gestiegen. Der Energiebedarf steigt. Die verwendeten Kältemittel sind in über 95 Prozent der Klimaanlagen äußerst klimaschädlich.
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland verpflichtet, jährlich Emissionsinventare zu erstellen. Dies gilt auch für die fluorierten Treibhausgase (F-Gase).
Seit Januar 2011 verbietet die EU-Richtlinie fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial über 150 in Klimaanlagen neuer Pkw-Typen, ab 1. Januar 2017 für alle neuen Pkw. Das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) muss nun schrittweise ersetzt werden.
Wie wirkt sich der Anstieg des Meeresspiegels auf unser Leben aus? In seinem Projekt Waterlines geht Fotograf Martin Jehnichen der Frage nach - mit einem Laser.