Umweltschadensgesetz: Praxishilfe zum einfachen Einstieg
Das Umweltschadensgesetz soll Schäden an Böden, Gewässern und Biodiversität verhindern und verpflichtet die Verursacher*innen zur Sanierung. Doch das Gesetz, das seit 2007 in Kraft ist, wird in der Praxis kaum genutzt. Eine neue Praxishilfe des Umweltbundesamtes unterstützt Behörden, Umweltverbände und Unternehmen dabei, das Umweltschadensgesetz rechtssicher anzuwenden.